Software sucht Online-Steuersünder
Österreichs Finanzbeamten steht bei der Jagd nach Internet-Schwarzhändlern seit dem Vorjahr eine Spezial-Software zur Seite. Der digitale Steuerfahnder patrouilliert 24 Stunden täglich selbstständig durch das Netz - auf der Suche nach potenziellen Steuersündern.
Das Internet hat sich als globaler Marktplatz etabliert. Allein im Vorjahr haben rund 100 Mio. Europäer ihre Einkäufe im Internet getätigt und dabei über 100 Mrd. Euro umgesetzt.
Solche Zahlen rufen auch die Steuerfahndung auf den Plan. Denn viele Händler erzielen Monat für Monat Gewinne, beteiligen den Fiskus aber mit keinem Cent.
Eine Spezial-Software namens Xenon unterstützt seit September 2006 die österreichischen Finanzbehörden bei der Ermittlung von Online-Schwarzhändlern.
Neben Österreich setzen auch die Finanzverwaltungen in den Niederlanden, Dänemark, Großbritannien, Kanada und künftig auch Schweden auf Xenon.
Entwickelt in den Niederlanden
Xenon wurde in den Niederlanden entwickelt und ist dort seit Ende 2004 im Einsatz.
Fiskales Data-Mining
"Es gibt Leute, die meinen, sie können im Internet alles machen, ohne Steuern zu zahlen", sagt Herwig Heller, Leiter der Abteilung für Betrugsbekämpfung im Finanzministerium, im Gespräch mit ORF.at. "Schon allein als Präventivmaßnahme muss die Finanz auch in diesem Bereich präsent sein."
Egal, ob mit selbst genähter Kleidung ein Zubrot verdient oder im großen Stil mit Kunstgegenständen gehandelt wird - ins Visier der Software geraten potenziell alle, die online Geschäfte tätigen.
Denn Xenon ist ein Spider-Programm [auch Webcrawler genannt], das Websites nach bestimmten Stichworten wie etwa österreichischen Adressen absucht.
Wer handelt womit und wie oft?
Stößt die Software auf verdächtige Sites, werden diese heruntergeladen und stehen von da an unter Beobachtung. Anhand der Veränderungen auf der Website wird ermittelt, wie oft welche Güter zu welchem Preis angeboten werden.
Der digitale Steuerermittler sammelt diese Daten und meldet den Finanzbehörden potenziell verdächtige Fälle. "In einer internen Vorselektion werden dann jene Fälle herausgesucht, die unter die Steuerpflicht fallen", so Heller. "Datensätze, die aus dieser Selektion herausfallen, werden sofort wieder gelöscht."
Steuerpflicht bei Gewerbebetrieb
Im Allgemeinen gilt: Wer regelmäßig und mit Absicht auf Gewinnerzielung handelt, gilt als gewerbetreibend. Ab einem Umsatz von 30.000 Euro jährlich muss Umsatzsteuer bezahlt werden.
Abgleich mit dem Steuerregister
Als Nächstes ermitteln die Steuerfahnder, ob die Betreffenden bereits dem Finanzamt bekannt sind.
"Wir schicken jede Menge Kontrollmitteilungen an die zuständigen Finanzämter. Diese überprüfen, ob die Händler abgabenrechtlich erfasst sind", so Heller. "Hat derjenige noch gar keine Steuernummer, ist der Fall klar. Ist der Händler bereits erfasst, muss überprüft werden, ob er auch alle Umsätze angegeben hat."
"Versprechen uns einiges"
Wie viel Geld, das am Fiskus vorbeigeschleust werden sollte, der Digitalfahnder bisher aufspüren konnte, mochte man bei der Behörde nicht beziffern. "Wir versprechen uns aber schon einiges", so Heller.
Fest steht, dass der digitale Ermittler auch in Zukunft online patrouillieren wird. "Wir werden auf jeden Fall weiterhin im Bereich E-Commerce Überprüfungshandlungen setzen", so der Finanzbeamte. Im Rahmen einer Evaluierung werde man sich die Xenon-Ergebnisse genau anschauen und Feinjustierungen an der Programmierung durchführen.
(Beate Zaussinger)