Gesetzesnovelle gegen Datenweitergabe

13.02.2007

Die SPÖ fordert eine Änderung der Bestimmungen zur Verarbeitung und Weitergabe von Gesundheitsdaten von Arbeitslosen durch das AMS und bereitet einen entsprechenden Gesetzesantrag vor. Die jetzige Praxis widerspreche der EU-Datenschutzrichtlinie.

Das Bekanntwerden der Weitergabe von sensiblen Gesundheitsdaten durch das Arbeitsmarktservice [AMS] schlägt weiter hohe Wellen.

Die Vorgangsweise des AMS widerspreche der EU-Datenschutzrichtlinie, erklärte SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier am Montag. Die SPÖ werde einen Gesetzesantrag vorbereiten. Maier hofft auf Zustimmung der ÖVP.

Er hält eine taxative Aufzählung, welche Daten verarbeitet und weitergegeben werden dürfen, für nötig. Darunter dürften Gesundheitsdaten laut der EU-Richtlinie nicht fallen.

Auch die Oppositionsparteien übten am Dienstag scharfe Kritik an der Weitergabe von Gesundheitsdaten Arbeitsloser durch das AMS.

Unterstützung aller fünf Fraktionen

Die EU-Richtlinie erlaube die Verarbeitung und Weitergabe von gesundheitsrelevanten Daten ausschließlich zu Gesundheitszwecken - und nicht zu anderen Zwecken wie beispielsweise zur Arbeitsvermittlung, erläuterte Maier, der auch stellvertretender Vorsitzender des Österreichischen Datenschutzrates ist.

Die SPÖ werde einen Antrag zur Änderung des AMS-Gesetzes vorbereiten. Maier hofft, dass dieser in der nächsten Plenarwoche als Antrag aller fünf Fraktionen eingebracht werden kann.

Wie am Montag bekannt wurde, erhebt und speichert das AMS sensible Gesundheitsdaten von Arbeitslosen und gibt sie im Bedarfsfall weiter.

(APA)