EU-Parlament vs. US-Geheimdienste

14.02.2007

Das EU-Parlament hat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der klare Richtlinien für den europäischen Datenschutz fordert. Der Antrag birgt einigen Zündstoff für die zukünftigen Verhandlungen über ein neues Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten.

Grund dafür waren die Affären rund um die bisher unkontrollierte Weitergabe von Flugpassagierdaten an US-Geheimdienste sowie von Finanztransaktionsdaten durch den Bankendienstleister SWIFT an die USA.

So hält das EU-Parlament alle bisherigen von Rat, Kommission und Privatunternehmen in Aussicht genommenen Lösungen für "nicht ausreichend", die Daten der EU-Bürger zu schützen.

Abkommen nur mit nationaler Zustimmung

Internationale Abkommen, die Weitergabe oder den Austausch von Daten betreffend, sind laut Auffassung des Parlaments unter uneingeschränkter Mitwirkung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedsstaaten sowie des US-Kongresses auszuhandeln.

Zudem sollten sie zum Schutz vor Missbrauch durch verbindliche Grundsätze auf EU-Ebene ergänzt werden.

Das letzte, mittlerweile vom Europäischen Gerichtshof auf Antrag des EU-Parlaments für ungültig erklärte Abkommen wurde nur vom EU-Rat und ohne EU-Parlament ausverhandelt.

Zweckmäßigkeit und Kontrolle

Die Aushandlung eines langfristigen Abkommens über Fluggastdaten sollte laut Parlament auf bestimmten Grundsätzen beruhen, unter anderem auf einer Politik, die an Hand erwiesener Tatsachen handelt. Das derzeit gültige interimistische Abkommen endet im Juli.

Die Weitergabe von Fluggastdaten müsse dem Grundsatz einer deutlichen Zweckbegrenzung entsprechen. Verhaltensbezogene Informationen in den Fluggastdatensätzen seien von begrenztem Nutzen, eine allgemeine Weitergabe von Fluggastdaten somit nicht ausreichend begründet.

"Es dürfen wirklich nur diese Daten übermittelt werden, die für die Bekämpfung des Terrorismus notwendig sind, und E-Mail-Adressen der Passagiere oder die Essensgewohnheiten an Bord gehören bestimmt nicht dazu", erklärt dazu der österreichische EU-Parlamentarier Harald Ettl [SPÖ] in einer Aussendung.

Gleiche Rechte wie US-Bürger

Ein künftiges Abkommen müsse weiters "in jedem Fall" auf dem "System Push" beruhen [also auf aktivem Transfer] und regelmäßig überprüft und bewertet werden. Reisende sollten über die Weitergabe ihrer Daten informiert werden und Zugang zu ihnen erhalten.

Für den Schutz der Daten der EU-Bürger wünscht sich das Parlament, dass der seit 1974 geltende Privacy Act auch auf EU-Bürger ausgedehnt wird.

Damit sollen auch EU-Bürger Zugang "zu den sie betreffenden Daten einschließlich der Möglichkeit zur Berichtigung und Änderung der Daten sowie Zugang zu einem Rechtsweg und zu einer unabhängigen Datenschutzbehörde" erhalten.

Bezug auf US-Kongress

Selbst der US-Kongress habe die US-Regierung bereits aufgefordert, gezieltere Maßnahmen zu treffen, um die Privatsphäre der US-Bürger besser zu schützen, so der Antrag.

Das EU-Parlament schließt sich den Vorbehalten des US-Kongresses zu den Methoden der Profilerstellung und der gezielten Datensuche samt der dazu notwendigen "wahllosen Anhäufung immer größerer Bestände personenbezogener Daten" an, wie durch das von der US-Regierung genutzte Automated Targeting System [ATS].

Keine Einseitigkeit

Weiters wünscht sich das Parlament eine engere Zusammenarbeit bzw. Informationsaustausch mit dem US-Kongress bei auch EU-Bürger betreffenden Themen.

Der von der ÖVP entsendete EU-Parlamentarier Hubert Pirker konnte in den aktuellen Antrag den Zusatz einbringen, dass bei einem Terrorverdacht auf Grund weitergeleiteter Daten auch die zuständigen Justiz- und Polizeibehörden der EU- Mitgliedsstaaten sowie die entsprechenden EU-Einrichtungen Europol und Eurojust sofort zu informieren sind.

Im Falle SWIFT sei zudem gegen das Gemeinschaftsrecht und einzelstaatliches Recht verstoßen worden, so das EU-Parlament.