17.07.2003

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E-Government-Gesetz in Begutachtung

Das Bundeskanzleramt hat das E-Government-Gesetz zur Begutachtung vorgelegt.

Damit soll die rechtliche Grundlage für den Einsatz der Bürgerkarte ab kommendem Jahr geschaffen werden. Der Benutzer wird künftig eine Reihe von Amtswegen elektronisch von zu Hause, vom Büro oder vom Kiosk aus erledigen können, für die derzeit noch der Weg in verschiedene Amtsstuben notwendig ist.

Wesentliche Inhalte des Gesetzesentwurfes stellen die Neuregelung rechtlicher sowie technisch und organisatorischer Infrastrukturprobleme des elektronischen Datenflusses dar. Mit der Bürgerkarte soll ein System des elektronischen Identitätsnachweises geschaffen werden, "das in Europa angesichts seines hohen Datenschutzstandards und seiner universellen Einsetzbarkeit - etwa im e-commerce Bereich- eine Vorreiterrolle einnimmt", heißt es in einer Aussendung des Bundeskanzleramtes.

Elektronische Einbringungen gebührenfrei

Auch antragsbegleitende Handlungen, wie zum Beispiel die Beibringung von Dokumenten oder die Bezahlung von Gebühren und Abgaben, werden in Zukunft auf unbürokratischem, elektronischem Weg möglich sein. Für alle elektronischen Einbringungen mittels der neuen Bürgerkarte ist übrigens eine Gebührenbefreiung vorgesehen.

Reinhard Posch, Leiter Stabsstelle Informations- und Kommunikationstechnologie [IKT] des Bundes, erklärte, mit dem Gesetz werde die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der Bürgerkarte geschaffen. "Die konkrete Umsetzung wird den Spielern am Markt überlassen." Die elektronische Signatur könnte etwa über einen Handy-Chip, über eine Studentenkarte oder über eine Bankomatkarte erfolgen. "Die Bürgerkarte wird also von unterschiedlicher Ausprägung sein."

Das Ende der Begutachtungsfrist ist der 15. September 2003.