21.07.2003

BIOMETRIE

Schielen auf Passbild wird verboten

"Facial recognition soll es definitiv nicht sein, sondern ein einfaches JPEG-Bild", antwortete Heinrich Pawlicek, Leiter des Passreferats im Innenministerium auf eine Anfrage der fuZo, was die Funkchips in Österreichs Pässen an elektronischer Information künftig enthalten sollen.

Der Chip werde neben dem JPEG und einer elektronischen Signatur der ausstellenden Behörde keine weiteren Informationen enthalten, so Pawlicek weiter. Dies sei der letzte Stand der Dinge, man habe in den USA extra noch einmal nachgefragt, ob dies auch genüge.

Derzeit sagen die Amerikaner, es genügt, was die ICAO [International Civil Aviation Organization] vorschreibt und das sei nun einmal eine einfache, digitale Fotografie, sagte Pawlicek.

Wo Biometrie stattfindet

Des Rätsels Lösung findet sich in der neuesten Auflage des Arbeitspapiers der Special Group 3 [SG3] im Subkomittee für Biometrie [SC37] der International Standards Organization [ISO] mit dem Titel "Biometric Data Interchange Formats 5: Face Image Format" vom 2. Juni.

Die auf dem Chip gespeicherten, elektronischen Passbilder sollen nach dem berührungslosen Auslesen durch einen Scanner mit biometrischen Parametern versehen werden.

Statt des hoch auflösenden Passbilds werden dann die daraus gewonnenen Biometrie-Datensätze in die Datenbanken der Behörden eingelagert, um zur "besseren Interoperabilität die Daten auf eine Minimum zu beschränken".

Der fotografische Anhang zum ISO/IEC Dokument entbehrt nicht ganz der Komik. Zu äußerst genauen technischen Beschreibungen und Diagrammen sind relativ krude Muster des Verbotenen in Fotobeispielen angeführt.

Die Vorschriften

Die Vorgaben des Standard-Entwurfs ISO/IEC CD 19794-5 machen klar, dass bereits beim Fotografieren eingemessen wird. So darf die Neigung des Kopfes keinesfalls mehr als fünf Prozent in irgendeine Richtung abweichen, rund um den Kopf muss ein genau definierter Freiraum sein "um den Kopf mit Computermethoden vom Hintergrund segmentieren zu können", heisst es auf Seite 15.

"Ein Lächeln mit geschlossenen Kiefern ist erlaubt, wird aber nicht empfohlen", nicht erlaubt sind Schielen, breites Grinsen, Heben einer Augenbraue, oder das Aufreissen der Augen

Verboten ist nicht nur das Tragen von lächerlichen Hüten, sondern auch von allen anderen Kopfbedeckungen wie etwa Turbans.