Unis weisen RIAA-Klagen als illegal zurück
Letzte Woche hat die Musikindustrie in Form der Recording Industry Association of America [RIAA] mit der Drohung Ernst gemacht, einzelne Tauschbörsenuser zu verklagen und mindestens 871 Gerichtsvorladungen ausgeschickt.
Doch nun regen sich die ersten Widerstände gegen das Ansinnen. Das Boston College und das Massachusetts Institute of Technology [MIT] haben die Vorladungen, die die Namen von unter Piraterieverdacht stehenden Studenten verlangen, abgelehnt.
Die Ablehnung erfolgt jedoch nicht aus Prinzip, sondern wegen eines Formfehlers, wie die Universitäten mitteilten, wodurch die Vorladungen illegal seien. Sie ließen den Universitäten zudem nicht ausreichend Zeit um die Studenten zu benachrichtigen, wie es vom Family Education Rights and Privacy Act vorgeschrieben sei.
Die Klagen sind Teil eines Strategieschwenks, den die Musikindustrie derzeit im Kampf gegen Piraterie durchmacht. Sie geht davon aus, dass Benutzer von Tauschbörsen abgeschreckt werden, wenn sie persönlich und nicht nur das Tauschbörsen-Unternehmen verklagt werden.
Musikindustrie bereitet 871 Klagen vorEin MIT-Student, drei aus Boston
Ein Sprecher des Boston Colleges sagte, man wolle damit nicht die Studenten vor den Konsequenzen der etwaigen Verletzung des Copyrights schützen. Wenn die Vorladungen korrekt eingereicht seien, würde man der Aufforderung nachkommen.
Ein Sprecher der RIAA sagte, der Interessensverband sei enttäuscht über die Reaktion der Universitäten. Dadurch werde ihnen und den Copyright-Inhabern das vom Kongress garantierte Recht verweigert. Die RIAA habe sich bei den Vorladungen an Bundesrecht gehalten, so der Sprecher weiter.
Die RIAA fordert den Namen eines MIT-Studenten sowie dreier Studenten des Boston Colleges, die unter verschiedenen Namen illegal Musik heruntergeladen haben sollen.
Stimmung könnte kippen
Die zahlreichen Klagen könnten jedoch die Stimmung gegen die
Musikindustrie zum Kippen bringen. Bereits jetzt formiert sich im
Netz vermehrter Widerstand, in mehreren Städten der USA sollen
Proteste geplant sein.
Vorladung ab fünf Songs
Manche Vorladungen der RIAA bezeichnen das Sharing von fünf Songs als ausreichend. Früher hatte die Musikindustrie immer versichert, nur Personen mit riesiger MP3-Sammlung kämen ins Visier.
P2P-Software-User nutzen ihrerseits Technologie, um sich vor der RIAA zu verstecken. Eine neue Version des populären P2P-Programms Kazaa Lite, verhindert die Anzeige der Musikdateien auf dem Rechner eines fremden Benutzers und blockiert Scans von IP-Adressen, die bekanntermassen der RIAA gehören.
Die RIAA stützt sich bei ihrer Klage auf ein Gerichtsurteil gegen US-Provider Verizon, nachdem Provider die Namen von vermeintlichen Tauschbörsenusern offenlegen müssen.
Tauschbörsen sind legal
Davor hatte die Musikindustrie versucht über Klagen gegen die
Tauschbörsen selber ein Mittel gegen Downloads zu bekommen, doch die
Klagen wurden vor US-Gerichten abgewiesen.