23.07.2003

TAUSCHBÖRSEN

Unis weisen RIAA-Klagen als illegal zurück

Letzte Woche hat die Musikindustrie in Form der Recording Industry Association of America [RIAA] mit der Drohung Ernst gemacht, einzelne Tauschbörsenuser zu verklagen und mindestens 871 Gerichtsvorladungen ausgeschickt.

Doch nun regen sich die ersten Widerstände gegen das Ansinnen. Das Boston College und das Massachusetts Institute of Technology [MIT] haben die Vorladungen, die die Namen von unter Piraterieverdacht stehenden Studenten verlangen, abgelehnt.

Die Ablehnung erfolgt jedoch nicht aus Prinzip, sondern wegen eines Formfehlers, wie die Universitäten mitteilten, wodurch die Vorladungen illegal seien. Sie ließen den Universitäten zudem nicht ausreichend Zeit um die Studenten zu benachrichtigen, wie es vom Family Education Rights and Privacy Act vorgeschrieben sei.

Ein MIT-Student, drei aus Boston

Ein Sprecher des Boston Colleges sagte, man wolle damit nicht die Studenten vor den Konsequenzen der etwaigen Verletzung des Copyrights schützen. Wenn die Vorladungen korrekt eingereicht seien, würde man der Aufforderung nachkommen.

Ein Sprecher der RIAA sagte, der Interessensverband sei enttäuscht über die Reaktion der Universitäten. Dadurch werde ihnen und den Copyright-Inhabern das vom Kongress garantierte Recht verweigert. Die RIAA habe sich bei den Vorladungen an Bundesrecht gehalten, so der Sprecher weiter.

Die RIAA fordert den Namen eines MIT-Studenten sowie dreier Studenten des Boston Colleges, die unter verschiedenen Namen illegal Musik heruntergeladen haben sollen.

Vorladung ab fünf Songs

Manche Vorladungen der RIAA bezeichnen das Sharing von fünf Songs als ausreichend. Früher hatte die Musikindustrie immer versichert, nur Personen mit riesiger MP3-Sammlung kämen ins Visier.

P2P-Software-User nutzen ihrerseits Technologie, um sich vor der RIAA zu verstecken. Eine neue Version des populären P2P-Programms Kazaa Lite, verhindert die Anzeige der Musikdateien auf dem Rechner eines fremden Benutzers und blockiert Scans von IP-Adressen, die bekanntermassen der RIAA gehören.

Die RIAA stützt sich bei ihrer Klage auf ein Gerichtsurteil gegen US-Provider Verizon, nachdem Provider die Namen von vermeintlichen Tauschbörsenusern offenlegen müssen.