Ex-Minister gegen Online-Durchsuchung

Deutschland
02.03.2007

Verfassungsbeschwerde in Nordrhein-Westfalen eingebracht

Der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum [FDP] hat Verfassungsbeschwerde gegen das Ausspähen privater Computer in Nordrhein-Westfalen eingelegt.

Baum will das neue nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überprüfen lassen. Das Gesetz erlaubt dem Geheimdienst zur Terrorbekämpfung den heimlichen Zugriff auf private Computer.

"In wesentlichen Punkten verfassungswidrig"

Die Online-Durchsuchung sei in wesentlichen Punkten verfassungswidrig, sagte Baum am Freitag in Köln. Das NRW-Gesetz erlaube den heimlichen Datenangriff ohne richterliche Zustimmung und nachträgliche Überprüfung oder Information des Betroffenen.

Das Gesetz verstoße gleich gegen drei Grundrechte: Die Unverletzlichkeit der Wohnung, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Garantie eines effektiven Rechtsschutzes.

Gesetzesnovelle in Arbeit

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei Ende Jänner für unzulässig erklärt.

In Berlin wird derzeit an einer Änderung der Strafprozessordnung gearbeitet, um den Einsatz von Polizei-Trojanern zu ermöglichen.

Zuletzt hatte sich jedoch die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gegen einen Schnellschuss für eine gesetzliche Regelung zur Online-Durchsuchung von Computern ausgesprochen.

(dpa)