06.08.2003

PORTABILITÄT

Rufnummernmitnahme verzögert sich

In wenigen Wochen tritt das neue Telekom-Gesetz [TKG] mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Dem Konsumenten bringt das neue TKG etwa die Möglichkeit zur mobilen Rufnummernportabilität, die Mitnahmemöglichkeit der Handynummer samt Vorwahl.

Telekom-Regulator Georg Serentschy rechnet mit der Umsetzung der Rufnummernmitnahme jedoch nicht vor Ende 2003, Anfang 2004. Dieser Termin setze jedoch voraus, dass die dazugehörige Verordnung über die Umsetzung Ende September in Kraft trete.

Davor müssten sich jedoch die Betreiber über die Details einigen, was in einem bis zu sechs Wochen dauernden verpflichtenden Schlichtungsversuch passieren könnte.

Italienisches Modell als Vorbild

Sollten die Betreiber darin zu keiner Einigung finden, folgt ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren für die Betreiber vor der Regulierungsbehörde [RTR], das bis zu vier Monate dauern kann.

Eine "sinnvolle" Möglichkeit für die verpflichtende Netzauskunft bei einem Gespräch zu einem "portierten" Kunden sieht Serentschy im italienischen Modell, bei dem der Kunde bestimmte Ziffern der zu wählenden Telefonnummer vorstellt und dann per Tonband kostenlos eine Ansage über die anfallenden Tarife bekommt.

Sechs von 100 wollen wechseln

Sechs von 100 Mobiltelefonierern planen laut Umfrage, ihren Anbieter in den nächsten sechs Monaten zu wechseln. Ausschlaggebend für einen Wechsel sind vor allem die Verbindungsqualität bzw. Netzabdeckung [74,7 Prozent], die Höhe der Grundgebühr [71,1 Prozent] sowie die Höhe der Verbindungsentgelte innerhalb [63,5 Prozent] und außerhalb [62,9 Prozent] des eigenen Netzes.

Knapp sieben von zehn Handynutzern stufen die mangelnde Tarif-Transparenz durch die Rufnummernmitnahme als zumindest "eher problematisch" ein. Rund der Hälfte der befragten Internet-Nutzer erscheint daher eine aktive Benachrichtigung bei Anrufen zu portierten Nummern als "sehr wichtig".

Knapp 22 Prozent der Befragten können sich laut Umfrage "eher vorstellen", für die Mitnahme der Rufnummer inklusive Vorwahl eine Gebühr zu bezahlen. Für knapp ein Drittel kommt das auf keinen Fall in Frage.