"Kunde ist bei Nummernmitnahme König"
Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] hat am Donnerstag den Entwurf für die Verordnung zur mobilen Rufnummernmitnahme in Begutachtung geschickt.
Die Begutachtungsfrist endet am 15. September 2003. Die Mitnahme der Nummer soll für alle Konsumenten spätestens im März 2004 möglich sein.
Über die Inhalte der Verordnung sei bereits am 9. Juli 2003 an einem runden Tisch mit allen österreichischen Betreibern unter Mitwirkung der Regulierungsbehörde verhandelt worden. Es sei nicht nur wichtig gewesen, mit den Betreibern eine Einigung zu erzielen, sondern vor allem sicherzustellen, dass bei der Umsetzung der Portierung "der Kunde König" sei, betonte Gorbach.
Portierung innerhalb von drei Tagen
Der Übertragungsprozess vom Antrag bis zur Freischaltung sei
innerhalb von drei Tagen abzuschließen. Dabei soll aber ein vom
Teilnehmer gewünschter Zeitpunkt möglichst berücksichtigt werden.
Die werde Regulierungsbehörde regelmäßig überprüfen, ob dieser
Zeitraum verkürzbar ist.
Umfassende Aufklärung
Bei einem Betreiberwechsel müsse sich der Kunde künftig nur an den neuen Betreiber wenden, erläutert Gorbach. Dieser soll laut Verordnung gemeinsam mit dem vormaligen Betreiber alle weiteren Schritte zur Durchführung der Nummernübertragung setzen.
Der Konsument müsse dabei aber ausreichend informiert werden und unter anderem bestätigen, dass er über die Gesamtkosten der Portierung vom abgebenden Betreiber in Kenntnis gesetzt wurde.
Zudem müsse der Kunde auch schriftlich festhalten, dass er darüber Bescheid weiß, dass ein allenfalls noch aufrechter Vertrag beim alten Betreiber durch die Portierung nicht beendet wird und der Kunde eine etwaige Mindestvertragsdauer einhalten muss.
"Der Konsument muss sich darüber bewusst sein, dass er unter Umständen die Grundgebühr beim 'alten' Betreiber bis Vertragsende weiterbezahlen muss", so Gorbach.
Kostenlose [deaktivierbare] Textansage
Um die Tariftransparenz zu gewährleisten, werde der Kunde vor
Anruf jedes Gesprächs durch eine kostenlose Textansage darüber
informiert, dass er in ein anderes, eventuell teureres Netz
verbunden wird. "Die Verordnung sieht vor, dass der Konsument auf
Wunsch die automatische Textansage abschalten kann", so Gorbach.
Kosten stehen noch nicht fest
Laut TKG 2003 soll dem Kunden durch die Nummernportierung kein "abschreckendes Entgelt" verrechnet werden.
"Dies wird - ebenso wie die Tarife - eine Frage des Wettbewerbes werden", meint Gorbach. Schon beim runden Tisch sei man sich in der Branche aber einig gewesen, dass die Kosten für den Kunden möglichst gering gehalten werden sollen.
Spätestens sechs Monate nach In-Kraft-Treten der Verordnung, also im Frühjahr 2004, soll es für alle Konsumenten möglich sein, bei Betreiberwechsel die Nummer mitzunehmen, so das Infrastrukturministerium.