CDU macht bei Online-Durchsuchung Druck

Deutschland
18.03.2007

Die CDU-Fraktion im deutschen Bundestag drängt auf eine rasche gesetzliche Regelung für die Online-Durchsuchung von Computern.

Am Sonntag sprach sich der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach unter Hinweis auf die wachsende Terrorgefahr für ein schnelles Vorgehen aus.

"Wir können auf das wichtige und wirksame Ermittlungsinstrument nicht verzichten, weil das Internet auch viele Gefahren birgt", sagte Bosbach.

Unter Online-Durchsuchung versteht man das heimliche Ausspähen von Computern, die mit dem Internet verbunden sind, durch Behörden. Datenschützer kritisieren die Überwachungsmethode. "Geheimdienstarbeit hin oder her - der Staat geht hier mit Methoden vor, die bisher das Geschäft von Kriminellen gewesen sind", sagte der deutsche Datenschützer Thilo Weichert vor kurzem im Gespräch mit ORF.at.

"Sicherung flüchtiger Beweise"

Bosbach verwies darauf, dass sich die Terrororganisationen weltweit der Kommunikation über das Internet zunehmend bedienten. Die kürzlich von islamistischen Extremisten verbreiteten Warnungen an Deutschland seien nur ein Beispiel.

"Die Online-Durchsuchung dient der Sicherung von flüchtigen Beweisen, die den Behörden ohne rechtzeitigen Zugriff dauerhaft verloren gehen würden", fügte er hinzu.

Vergangene Woche hat das deutsche Bundeskriminalamt [BKA] mehr Befugnisse für Überwachungsmaßnahmen gefordert. Die Polizei brauche praktikable Regelungen für die Wohnraumüberwachung und die Ermächtigung zur Online-Durchsuchung privater Computer, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke am Freitag in Wiesbaden.

"Erheblicher Eingriff in die Privatsphäre"

Bosbach räumte ein, dass es sich bei der Online-Durchsuchung um einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre des Betroffenen handle.

Deshalb dürfe sie nur mit einem richterlichen Beschluss und bei einem erheblichen Tatverdacht vorgenommen werden. Es sei aber unverantwortlich, eine Regelung komplett zu unterlassen.

Zuvor hatte auch Bayerns Justizministerin Beate Merk [CSU] eine schnelle gesetzliche Regelung verlangt.

SPD blockt ab

Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring [SPD] hält die Online-Razzia für nach wie vor verfassungsrechtlich bedenklich und zweifelt am Nutzen dieser Fahndungsmethode.

Der deutsche Bundesrat hatte sich vor mehr als einer Woche gegen eine rasche gesetzliche Regelung zur Online-Durchsuchung ausgesprochen. "Man muss mit großer Behutsamkeit und Nachdenklichkeit prüfen, wie weit man gehen kann", sagte Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll [FDP].

Der deutsche Bundesgerichtshof hatte das heimliche Ausspähen über das Internet durch staatliche Ermittler wegen fehlender Rechtsgrundlage Anfang Februar verboten. Seither gibt es Diskussionen, ob eine rasche Gesetzesänderung angestrebt werden soll.

(dpa)