19.08.2003

TKG

Das Ende der "Holzhammerregulierung"

Das neue Telekom-Gesetz [TKG], das die aktuellen EU-Richtlinien für Telekom-Märkte umsetzt, tritt am Mittwoch in Kraft. Am Dienstag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Dem Konsumenten bringt das neue TKG die Möglichkeit zur mobilen Rufnummernportabilität, den kostenlosen Einzelgesprächsnachweis per E-Mail oder Post und die kostenlose Tarifzonensperre für Mehrwertdienste [0900er-Nummern].

Das neue TKG bringe damit für den Kunden "wesentliche Verbesserungen", meinte Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] in einer Pressemitteilung.

Ende der "Holzhammerregulierung"

Telekom-Regulator Georg Serentschy sieht mit dem neuen TKG das Ende der "Holzhammerregulierung" angebrochen.

Der Telekom-Markt wird mit dem neuen TKG künftig in 18 [statt bisher vier] Teilmärkte aufgeteilt, der Regulator will bis zum ersten Quartal 2004 die Marktmacht der Betreiber auf den neuen Teilmärkten neu bestimmen.

Klage droht

Da es mit dem neuen TKG keine Konzessionspflicht mehr gibt, können künftig auch so genannte virtuelle Mobilfunkbetreiber [MVNO] mit eigener Vorwahl auf dem Markt auftreten.

Der Telekom-Betreiber Tele2 hatte in der Vergangenheit mehrmals den Wunsch geäußert, in Österreich als MVNO starten zu wollen. Das Unternehmen bietet bereits seit 10. Februar 2003 in Zusammenarbeit mit dem drittgrößten Mobilfunkbetreiber One seinen Festnetz- und Internet-Kunden auch Handyservices an, allerdings ohne eigene Vorwahl.