Das Ende der "Holzhammerregulierung"
Das neue Telekom-Gesetz [TKG], das die aktuellen EU-Richtlinien für Telekom-Märkte umsetzt, tritt am Mittwoch in Kraft. Am Dienstag wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dem Konsumenten bringt das neue TKG die Möglichkeit zur mobilen Rufnummernportabilität, den kostenlosen Einzelgesprächsnachweis per E-Mail oder Post und die kostenlose Tarifzonensperre für Mehrwertdienste [0900er-Nummern].
Das neue TKG bringe damit für den Kunden "wesentliche Verbesserungen", meinte Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] in einer Pressemitteilung.
Den Telekom-Betreibern erlaubt das neue TKG unter anderem den Handel mit den Nutzungsrechten von GSM- und UMTS-Frequenzen, allerdings ist dazu eine Genehmigung des Regulators erforderlich. Demzufolge kann die spanische Telefonica, die ihre UMTS-Pläne in Österreich auf Eis gelegt hat, die Nutzungsrechte ihrer im November 2000 ersteigerten UMTS-Lizenz an Mitbewerber abtreten.
Neues Telekom-Gesetz beschlossenEnde der "Holzhammerregulierung"
Telekom-Regulator Georg Serentschy sieht mit dem neuen TKG das Ende der "Holzhammerregulierung" angebrochen.
Der Telekom-Markt wird mit dem neuen TKG künftig in 18 [statt bisher vier] Teilmärkte aufgeteilt, der Regulator will bis zum ersten Quartal 2004 die Marktmacht der Betreiber auf den neuen Teilmärkten neu bestimmen.
Als Sanktionsmöglichkeiten stehen dem Regulator laut neuem TKG künftig höhere Verwaltungsstrafen von bis zu 58.000 Euro, Aufsichtsmaßnahmen der Regulierungsbehörde, die Abschöpfung der Bereicherung im Ausmaß von bis zu zehn Prozent des Umsatzes des Vorjahres und Antragsrechte beim Kartellgericht zur Verfügung.
WKÖ fordert TKG-NachbesserungenKlage droht
Da es mit dem neuen TKG keine Konzessionspflicht mehr gibt, können künftig auch so genannte virtuelle Mobilfunkbetreiber [MVNO] mit eigener Vorwahl auf dem Markt auftreten.
Der Telekom-Betreiber Tele2 hatte in der Vergangenheit mehrmals den Wunsch geäußert, in Österreich als MVNO starten zu wollen. Das Unternehmen bietet bereits seit 10. Februar 2003 in Zusammenarbeit mit dem drittgrößten Mobilfunkbetreiber One seinen Festnetz- und Internet-Kunden auch Handyservices an, allerdings ohne eigene Vorwahl.
Der Mobilfunker tele.ring hat unterdessen mit einer Verfassungsklage gedroht, falls das neue TKG in der Endfassung die Zulassung von MVNOs enthalten sollte.
Tele.ring droht mit Verfassungsklage