Spam-Verbot in Österreich aufgeweicht
Am Mittwoch tritt das neue Telekommunikationsgesetz [TKG] in Kraft und ruft prompt weitere Kritik hervor:
Während der Salzburger Richter und Betreiber der Internet-Seite Internet4jurists.at, Franz Schmidbauer, einen Rückschritt im Kampf gegen Spam sieht, stört sich die mobilkom austria in einer Aussendung an zu wenig Kostentransparenz bei der Rufnummernportierung.
Das neue Telekom-Gesetz setzt die aktuellen EU-Richtlinien für Telekom-Märkte um.
Das neue TKG bringe für den Kunden "wesentliche Verbesserungen", meinte Infrastrukturminister Hubert Gorbach [FPÖ] am Dienstag in einer Pressemitteilung.
Neues TKG: Das Ende der "Holzhammerregulierung"Spam für Unternehmen
Der Salzburger Richter Schmidbauer stellt in einer Analyse zum TKG fest, dass im neuen Gesetz das bisher geltende, strenge Spam-Verbot gelockert würde.
Demnach beschränkt Paragraf 107 des TKG jetzt das generelle Verbot auf Werbung gegenüber Konsumenten. Die Zusendung unverlangter Werbung in Form von E-Mail oder SMS an Unternehmer sei in Zukunft in Österreich zulässig.
Einzige Voraussetzung sei, dass dem Empfänger die Möglichkeit eingeräumt werden muss, den Empfang weiterer Nachrichten abzulehnen.
"Nun ist es kein Zufall, dass die Abmeldemöglichkeit schon immer Bestandteil aller Werbemails war, wenn auch nicht aus vorausschauender Gesetzestreue, sondern deswegen, weil derartige Ablehnungen bei den professionellen Spammern den Wert der E-Mail-Adressen erhöht haben, wurde doch dadurch entgegen den Intentionen des Absenders dokumentiert, dass diese E-Mail-Adresse genutzt wird", kommentiert Schmidbauer die Regelung.
Neues Telekom-Gesetz beschlossenGroßzügigkeit gegenüber Spam
Gorbach plädierte angesichts der neuen Regelung im Juli dafür, gegenüber Werbe-Mails "etwas liberal, etwas großzügig" zu sein. Werbung sei ein wichtiger Teil der Wirtschaft - und "die Wirtschaft brauchen wir alle".
Schmidbauer wundert sich dagegen, "wieso der österreichische Gesetzgeber entgegen dem EU-Trend den Schutz gegen Spam reduziert", und stellt im Weiteren eine Diskrepanz in der Umsetzung fest:
Mit dem neuen TKG soll auch die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation aus dem Jahr 2002 umgesetzt werden, und dort wird "die Verwendung elektronischer Post für die Zwecke der Direktwerbung nur bei vorheriger Einwilligung der Teilnehmer" gestattet - ohne dass dabei zwischen Unternehmern und Konsumenten unterschieden würde.
"Paragraf 107 TKG wäre demnach richtlinienwidrig umgesetzt worden", kommentiert Schmidbauer die Regelung.
Der Artikel auf Internet4juristsRufnummernportierung
Die mobilkom austria begrüßt unterdessen "die rasche Umsetzung der EU-Richtlinien", kritisiert aber den Ministerialentwurf zur Umsetzung der Rufnummernportierung, da er "keine Kostentransparenz für den Kunden" enthalte:
"Tatsächlich erhält [der Konsument] keinerlei Information über die Gesamtkosten seiner Rufnummernmitnahme zum 'neuen' Betreiber", heißt es in einer Aussendung.
"Das können Hunderte von Euros sein, die der Kunde entweder noch dem ehemaligen Betreiber schuldet - oder, im umgekehrten Fall, die ihm in Form von Bonifikationen verloren gehen. Die Kunden werden dadurch maßgeblich verunsichert und verärgert - ein Schaden für die gesamte Branche entsteht", so Boris Nemsic, Generaldirektor der mobilkom austria.