Trojaner im Verfassungsschutz erlaubt
Eine parlamentarische Anfrage in Deutschland hat ergeben, dass der Verfassungsschutz Trojaner einsetzen darf.
Das heimliche Ausspionieren von Computern über so genannte Trojaner, das der Polizei in Deutschland gerichtlich verboten wurde, ist dem Verfassungsschutz nach Einschätzung der Bundesregierung erlaubt.
Polizei nein, Verfassungsschutz ja
Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe "die Befugnis, zur Erfüllung seiner Aufgaben [...] auch so genannte Online-Durchsuchungen durchzuführen", heißt es in der am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP.
Anfang des Jahres hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Polizei keine Trojaner in die Computer von Verdächtigen einschleusen darf.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] kündigte daraufhin an, die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen für Online-Durchsuchungen zu schaffen.
FDP spricht von Täuschung
Von einer speziellen Regelung für den Verfassungsschutz war dabei allerdings nicht die Rede, was der FDP-Innenexperte Hartfrid Wolff für einen Skandal hält.
Die Bundesregierung habe die Öffentlichkeit über ihre Haltung zu Online-Durchsuchungen in einem wesentlichen Punkt getäuscht. Zudem sei es "mehr als zweifelhaft", ob die derzeitige Rechtslage für derartige Aktionen der Verfassungsschützer ausreichend sei.
(dpa)