EU: Online-Wettverbot nicht zulässig

23.03.2007

Das von einigen deutschen Bundesländern geplante Verbot von Online-Wetten ist nach Einschätzung der EU nicht zulässig. Weniger restriktive Maßnahmen wie etwa eine verpflichtende Registrierung wären laut Kommission ausreichend. Der heimische Anbieter bwin fühlt sich bestätigt.

Die EU-Kommission habe die Länder aufgefordert, den Verbotsentwurf zu überdenken, sagte ein EU-Vertreter am Freitag. Andernfalls müssten sie mit rechtlichen Schritten rechnen.

EU-Kommissar Günter Verheugen habe den Ländern bis zum 23. April Zeit gegeben, den Entwurf zu ändern, sagte der Kommissionsvertreter.

Glücksspiel als Streitpunkt

Die Glücksspielindustrie, die in einigen EU-Staaten staatlichen Monopolen unterliegt, war in jüngster Zeit wiederholt Streitpunkt zwischen Kommission und Mitgliedsstaaten. Insbesondere die privaten Anbieter stellen das lukrative Monopol in einigen Staaten in Frage.

"Weniger restriktive Maßnahmen"

Der vorgelegte Entwurf eines Staatsvertrages sieht dem Vertreter zufolge vor, Online-Angebote für Lotteriespiele, Sportwetten und Casino-Spiele privater Anbieter wie bwin zu verbieten. Wetten auf Pferderennen wären indes erlaubt. Das staatliche Glücksspielmonopol soll damit bis 2011 verlängert und private Anbieter weitgehend vom Markt fern gehalten werden.

Die Kommission glaube, dass ein solches Verbot unangemessen sei und es weniger restriktive Maßnahmen wie etwa verpflichtende Registrierung und Garantien für die Identifikation von Spielern gebe, sagte der Kommissionsvertreter.

Zudem habe Deutschland auch keine Daten vorgelegt, die zur Rechtfertigung des Verbots ausreichten.

Monopol vs. Dienstleistungsfreiheit

In Deutschland war 2005 nach einer Klage eines privaten Anbieters gerichtlich festgestellt worden, dass das Monopol gegen die Dienstleistungsfreiheit in der EU verstoße, unter bestimmten Umständen aber zulässig sei.

Spielsucht als Vorwand?

Die Verfassungsrichter hatten eine Frist bis Ende 2007 gesetzt, um entweder den Markt zu liberalisieren oder das Monopol so auszugestalten, dass die Spielsucht bekämpft wird.

Die Bundesländer wollen aber am lukrativen Monopol festhalten. Staatliche Anbieter könnten effizienter gegen die Spielsucht vorgehen, argumentieren sie. Der vorgelegte Staatsvertrag sieht daher die Fortschreibung des Monopols sowie Maßnahmen gegen die Spielsucht vor.

EuGH-Urteil stärkt Wettanbieter

Erst Anfang März hat der Europäische Gerichtshof mit einem Urteil zur Praxis der Lizenzvergabe in Italien auch das Monopol in Frage gestellt. Dass Italien bei der Vergabe von Lizenzen Kapitalgesellschaften ausschloss, verletze die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit.

Der Schutz vor Ausbeutung von Glücksspiel zu kriminellen Zwecken, wie Rom die Lizenzvergabe argumentierte, könnte auch mit anderen Mitteln erreicht werden.

Bwin: "Unmissverständlich"

Der österreichische Internet-Wettanbieter bwin bezeichnet die Stellungnahme der EU-Kommission in einer ersten Reaktion als "unmissverständlich. Das Verbot privater Internet-Anbieter verstößt gegen EU-Recht." Die Kommission bekräftige damit die Placanica-Entscheidung des EuGH vom 6. März.

(Reuters)