Kopierschutz-CDs als "Kunden-Schikane"
Auf Grund immer häufigerer Beschwerden von Konsumenten hat der VKI [Verein für Konsumenteninformation] nun die Abspielbarkeit von kopiergeschützten Musik-CDs und die Preisgestaltung der Musikindustrie unter die Lupe genommen.
Von 20 aktuellen Chart-Alben im Test war jede zweite CD gesperrt, entsprechende Warnhinweise auf der Hülle sind äußerst diskret angebracht oder gar nicht vorhanden, kritisiert das Verbrauchermagazin "Konsument" in seiner September-Ausgabe.
Ein Preisvergleich zeige zudem, dass Kopierschutz-CDs in keinem Fall billiger als normale sind. Sie kosten zwischen 14 und 21 Euro.
Auch AK-Test und "c't"-Register bestätigen Probleme
Laut der Musikindustrie gibt es bei den aktuell eingesetzten
Kopierschutztechnologien zwar keinerlei Abspielprobleme bei
verschiedensten Wiedergabegeräten, doch Initiativen wie das ständig
wachsende "c't"-CD-Register, das "Un-CDs" listet, und eine aktuelle
AK-Erhebung belegen, dass derartige Schwierigkeiten noch längst
nicht ausgeräumt sind.
Warnhinweise unzureichend
Schon beim CD-Kauf werde es den Konsumenten schwer gemacht, den Kopierschutz zu erkennen und möglichen Abspielproblemen somit auszuweichen. Die Warnhinweise seien uneinheitlich, missverständlich und oft gar unleserlich.
Bescheiden wird meist nur auf der Rückseite darauf hingewiesen, dass die CD in CD-ROM-Laufwerken nicht abgespielt werden kann. Eine Verpflichtung zur Kenntlichmachung exisiert derzeit nicht.
Im Internet gibt laut "Konsument" nur Amazon korrekte Hinweise auf Kopierschutz, bei Lion.cc fehlen sie generell.
Logo existiert schon lange
Würden alle Plattenfirmen die Empfehlung der IFPI Austria
berücksichtigen, wären die Konsumenten zumindest gewarnt: durch ein
Logo auf der Vorderseite und Detailinformationen über die Art des
Kopierschutzes auf der Rückseite der Plattenhülle.
Kein Interesse an konstruktiven Lösungen
Ist die CD erst einmal erworben und treten Ab- beziehungsweise Überspiel-Probleme auf, stößt man bei der Musikindustrie mit Reklamationen auf taube Ohren.
So konfrontierte zum Beispiel ein "Konsument"-Leser gleich drei Firmen mit dem Problem der Un[über]spielbarkeit seiner Grönemeyer-CD auf Mini-Disc.
Die Plattenfirma EMI [bringt die Grönemeyer-CD heraus], Sony [Hersteller des Mini-Disc-Walkman] und JVC [Hersteller des Recorders] gaben ihm keine Antwort.
Warner: "Nicht unser Problem"
Neben Ignoranz gebe es laut VKI auch noch die Taktik, das Problem
auf andere abzuschieben. "Grundsätzlich führt der Kopierschutz auf
CD-ROM-Laufwerken zur Inkompatibilität. Aber das ist nicht unser
Problem, sondern eines der Hardware-Hersteller", lautet eine
Stellungnahme von Warner Bros.
Geld zurück nur unter Argwohn
Ist eine Scheibe selbst in einem CD-Player unspielbar, kann der Verbraucher beim Händler zwar die Gewährleistung einfordern, doch auch das geschieht oft nur nach Diskussionen.
"Offiziell ist der Umtausch oder die Geldrückerstattung kein Problem, in der Realität werden sie aber mit einigem Argwohn abgewickelt", weiß Paul Srna, Technik-Experte beim VKI.
Häufig werde unterstellt, der Kunde hätte davon schon eine Kopie angefertigt.
Privatkopie: Dürfen Ja, können Nein
Am 1. Juli 2003 ist in Österreich ein neues Urheberrecht in Kraft
getreten. Wichtigste Verbesserung für die Rechteinhaber ist das
Verbot des Knackens von Kopierschutzmaßnahmen. Strafbar ist
insbesondere der Einsatz von entsprechenden Umgehungstools, nicht
aber deren bloßer Besitz. Will man sein Recht auf Privatkopie
ausüben, bleibt einem also nur noch das Kopieren mit einfacher
Geschwindigkeit über die [digitalen] Aus- und Eingänge.
VKI fordert Rücknahme des Kopierschutzes
Mit dem von den Musik- und Filmverbänden begrüßten Kopierschutz-Umgehungsverbot im Urheberrechtsgesetz laufen genau diese Gefahr, die CDs kaufenden Konsumenten zu verärgern.
Denn will man wirklich aus unlauteren Gründen eine CD kopieren, hindert einen auch der Kopierschutz nicht effektiv genug.
Die durch die Sperre verursachten Schwierigkeiten treffen also fast ausschließlich die ehrlichen Käufer.
Der VKI fordert daher die Zurücknahme des Kopierschutzes. Das Mindeste sei aber eine eindeutige Kennzeichnung von Kopierschutz-CDs und eine entsprechend kulante Vorgangsweise bei etwaigen Abspielproblemen.
In der September-Nummer erklärt "Konsument", wie man trotz des Kopierschutzes für den privaten Gebrauch Kopien anfertigen kann, nennt die technischen Werkzeuge dafür und Websites mit Programmen, die weiterhelfen. Ab 28. August auch online.
Konsument