28.08.2003

EU - USA

"Flugdaten-Weitergabe illegal"

Die österreichische Datenschutzkommission ist der Meinung, dass die Übermittlung sensibler Daten von Flugzeugpassagieren an die USA als "unverhältnismäßig" angesehen werden muss. Das Vorhaben verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das Grundrecht auf Datenschutz, meinte Waltraut Kotschy von der Datenschutzkommission am Donnerstag.

Der von den USA geforderte Zugriff auf Passagierdaten [PNR] zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung und vor allem der Umgang mit diesen Daten verstößt ganz offen gegen die EU-Direktive zum Datenschutz.

Die europäischen Airlines sind nach europäischem Recht zur Einhaltung der Datenschutzregeln der EU-Datenschutz-Richtlinie verpflichtet, nach US-Recht jedoch zur Einräumung eines direkten Zugriffs auf alle Passagierdaten, die USA-Flüge betreffen. Eine Weigerung kann zu hohen Geldstrafen und sogar zum Entzug der Landerechte führen. Letzteres wurde von den USA offen angedroht.

Die österreichische Datenschutzkommission habe sich nun bemüht, ein Projekt zu initiieren, eine technische Einrichtung zu schaffen, welche die PNR-Daten vor ihrer Übergabe an die US-Behörden filtert, heißt es in der Aussendung.

So würde nur jener Teil der PNR-Daten in die USA gelangen, dessen Übermittlung nach europäischem Datenschutzrecht zulässig erscheint. Dieses Projekt sei auch bereits im Europäischen Parlament erfolgreich vorgestellt worden. Derzeit sei die Finanzierung dieser Einrichtung, die allen europäischen Fluglinien zur Verfügung stehen soll, aber noch offen, teilte Kotschy mit.

Den europäischen Fluggesellschaften und ihren Passagieren könne nicht zugemutet werden, dass sie gezwungen werden, sich - gemessen am Recht ihres Heimatstaates - rechtswidrig zu verhalten beziehungsweise eine Verletzung ihrer Grundrechte dulden zu müssen, so die beamtete Datenschützerin abschließend.