Schäuble will Gesetze für Trojaner ändern
Der heimlicher Zugriff von Sicherheitsbehörden auf PCs könnte durch eine Grundgesetz-Ergänzung ermöglicht werden, wenn es nach dem deutschen Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] geht.
"Wenn - worüber sich die Juristen streiten - in diesen Fällen Artikel 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert, berührt ist, brauchen wir womöglich hier eine Ergänzung, um diesen Eingriff auf eine verfassungsrechtlich sichere Grundlage zu stellen", sagte Schäuble dem "Handelsblatt" [Donnerstag-Ausgabe]. Die von ihm geplanten Verschärfungen der Sicherheitsgesetze stießen weiter auf Kritik.
Gespräche mit Zypries
Zum Ausspähen von Computern sagte Schäuble, über die rechtlichen Grenzen habe er bereits mit Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] gesprochen.
Er verwies auf die Grundgesetzänderung bei der akustischen Wohnraumüberwachung: "Da wurde auch schon mal Artikel 13 ergänzt. Auch wenn es eine schwierige politische Auseinandersetzung darüber gab."
Schäuble forderte zudem, Fingerabdrücke nicht nur im Reisepass zu speichern, sondern auch bei den Passämtern zu hinterlegen.
Kritik von Grünen und SPD
Der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, warnte im Deutschlandradio Kultur vor der Totalausspähung der Privatsphäre. Schäuble wolle das heimliche Eindringen in Datenbestände von Computern bei gleichzeitiger Kommunikationsüberwachung und Lauschangriffen über Webcams ermöglichen.
Damit wolle der Minister "kontinuierlich und heimlich die Menschen elektronisch total ausforschen". Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner [SPD] sagte im Deutschlandradio zu Schäubles Plänen: "Zu schnell, zu viel und zu schrill."
"Schutz vor Kinderschändern und Islamisten"
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl [CSU], wies die Kritik als überzogen zurück. "Es ist unverantwortlich, in der deutschen Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass mit den geplanten Änderungen bei den Sicherheitsgesetzen die Telefone, Wohnungen und Computer unbescholtener Bürger massenhaft überwacht werden sollen."
Es gehe um den Schutz vor Mördern, Kinderschändern, Menschenhändlern und Schleuserbanden, vor organisierten Drogenhändlern und vor allem vor islamistischen Terroristen.
Eine parlamentarische Anfrage in Deutschland hat ergeben, dass der Verfassungsschutz Trojaner einsetzen darf.
(dpa)