UTA entbündelt auch Privatkunden
Der Wiener Telekom-Anbieter UTA greift den heimischen Platzhirschen Telekom Austria nun auch im Privatkundengeschäft auf der "letzten Meile" - der Leitungsverbindung bis zum Kundenhaushalt - an.
Mit dem seit Donnerstag erhältlichen entbündelten Telefon- und Internet-Paket "Family Complete" will die heimische Nummer zwei bei den Festnetzumsätzen bis Jahresende 2003 rund 2.000 entbündelte Privatkunden haben, so UTA-Finanzvorstand Johannes Schwertner heute.
Ziel ist es laut Kovorstand Romed Karre, "das Unternehmen sehr schnell profitabel zu machen". Man müsse "aus der Sparspirale herauskommen" und höhere Umsätze erzielen. Jedenfalls werde heuer das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen [EBITDA] positiv sein.
Eigene Preisgestaltung
Der Vorteil der für die UTA kostspieligen Entbündelung - genaue
Angaben dazu wollte die UTA nicht machen - besteht darin, dass ein
alternativer Telekom-Anbieter nicht mehr auf das Grundangebot der
Telekom Austria angewiesen ist, sondern durch den Direktzugang in
die Haushalte sein eigenes Angebot stellen kann und bei der
Preisgestaltung auch keine Rücksicht auf die Grundgebühr der TA
nehmen muss.
Für die Entbündelung der Privat- und Geschäftskunden hat die UTA insgesamt "knapp 30 Mio. Euro" an Investitionen veranschlagt, wobei heuer nur noch ein kleiner Teil dieses Betrages anfallen und die Entbündelung der Wählämter mit Jahresende 2003 "fürs Erste" abgeschlossen sein soll.
Gleichzeitig übt die UTA heftige Kritik am Telekom-Regulator, dass der Telekom Austria erlaubt wurde, mit dem Argument der mangelnden Kostendeckung den Minimumtarif zu streichen.
"Das muss mir mal jemand erklären, warum die Telekom nach Eigenangaben in den vergangenen drei Jahren ihre Investitionen in das Festnetz halbiert hat, aber plötzlich das Netz nicht mehr kostendeckend ist", pflichtete UTA-Vorstand Johannes Schwertner bei.
Der Verband der alternativen Telekom-Netzbetreiber werde jedenfalls gegen die Streichung des Minimuntarifes "in nächster Zeit" eine Kartellklage in Österreich und eine Wettbewerbsklage in Brüssel einbringen.