05.09.2003

EUROPA

WKÖ gegen Softwarepatent-Regelung

Auch die Wirtschaftskammer Österreichs [WKÖ] ist mit der geplanten EU-Regelung zu Software-Patenten nicht einverstanden:

Das Anliegen der EU-Kommission sei ja die Schaffung von Rechtssicherheit gewesen, denn Handlungsbedarf habe bestanden, sagt Huberta Maitz-Straßnig, Referentin in der rechtspolitischen Abteilung der WKÖ.

Deshalb habe die WKÖ diesen "weitgehend sinnvollen" Richtlinienvorschlag auch begrüßt, der nun immer mehr in Kritik geraten ist, und unterstütze ihn auch weiter - allerdings nur in abgeänderter Form.

Vor allem Artikel drei sei viel zu umfassend formuliert, so Maitz-Straßnig weiter. Wenn man Intention und Präambeln der Direktive betrachte, nämlich "keine Ausweitung zum gegenwärtigen Stand" der Patentierbarkeit, dann sei Artikel drei nachgerade ein "Zirkelschluss".

Die Praxis des Patentamts

Vor allem die Praxis des Europäischen Patentamts, das bereits Zehntausende Patente auf Software und Lösungen erteilt hat, war Auslöser für den genannten Handlungsbedarf der Kommission.

Quer durch die Reihen der verschiedenen Kritiker der Direktive wird laut befürchtet, dass die Kommission - wie schon so oft - diesmal vom Europäischen Patentamt geschaffene, vollendete Tatsachen einfach nachträglich legitimieren werde - zur Schaffung von "Rechtssicherheit".

Das sagen die Gegner der Patentierbarkeit

Offensichtlich habe sich die EU-Kommission entschlossen, "die Positionen bestimmter Lobbys [Patentanwälte und Großkonzerne] zu stützen, die von einer Ausweitung des Patentwesens profitieren könnten, statt sich an einer neutralen Einschätzung der Wirkung von Softwarepatenten auf Innovation, Wettbewerb, Sicherheit und Verbraucherinteressen zu orientieren".