WKÖ gegen Softwarepatent-Regelung
Auch die Wirtschaftskammer Österreichs [WKÖ] ist mit der geplanten EU-Regelung zu Software-Patenten nicht einverstanden:
Das Anliegen der EU-Kommission sei ja die Schaffung von Rechtssicherheit gewesen, denn Handlungsbedarf habe bestanden, sagt Huberta Maitz-Straßnig, Referentin in der rechtspolitischen Abteilung der WKÖ.
Deshalb habe die WKÖ diesen "weitgehend sinnvollen" Richtlinienvorschlag auch begrüßt, der nun immer mehr in Kritik geraten ist, und unterstütze ihn auch weiter - allerdings nur in abgeänderter Form.
Vor allem Artikel drei sei viel zu umfassend formuliert, so Maitz-Straßnig weiter. Wenn man Intention und Präambeln der Direktive betrachte, nämlich "keine Ausweitung zum gegenwärtigen Stand" der Patentierbarkeit, dann sei Artikel drei nachgerade ein "Zirkelschluss".
Artikel drei hält fest: "Die Mitgliedsstaaten stellen sicher, dass eine computerimplementierte Erfindung als einem Gebiet der Technik zugehörig gilt." Das so genannte TRIPS-Abkommen wiederum bestimmt, dass Erfindungen auf allen technischen Gebieten grundsätzlich patentierbar sein müssen. Das heißt zusammen nichts anderes als eine völlige Umkehrung der bisherigen Politik, die Software von Patentierbarkeit explizit ausnahm.
Proteste gegen EU-Software-PatenteDie Petition der Protestierer
Die Petition gegen die Ermöglichung von Softwarepatenten wurde
mittlerweile europaweit von 227.000 Menschen unterschrieben.
Die Praxis des Patentamts
Vor allem die Praxis des Europäischen Patentamts, das bereits Zehntausende Patente auf Software und Lösungen erteilt hat, war Auslöser für den genannten Handlungsbedarf der Kommission.
Quer durch die Reihen der verschiedenen Kritiker der Direktive wird laut befürchtet, dass die Kommission - wie schon so oft - diesmal vom Europäischen Patentamt geschaffene, vollendete Tatsachen einfach nachträglich legitimieren werde - zur Schaffung von "Rechtssicherheit".
Die Richtlinie
"Vorschlag für eine Richtline des europäischen Parlaments und des
Rates über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen"
Das sagen die Gegner der Patentierbarkeit
Offensichtlich habe sich die EU-Kommission entschlossen, "die Positionen bestimmter Lobbys [Patentanwälte und Großkonzerne] zu stützen, die von einer Ausweitung des Patentwesens profitieren könnten, statt sich an einer neutralen Einschätzung der Wirkung von Softwarepatenten auf Innovation, Wettbewerb, Sicherheit und Verbraucherinteressen zu orientieren".
Damit stehe dieser Richtlinienvorschlag, im Widerspruch zum Römischen Vertrag und zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die beide fordern, dass neue europäische Richtlinien den europäischen Bürgern/Verbrauchern zugute kommen und Innovation und Wettbewerb fördern müssen.
Initiative gegen Softwarepatente