08.09.2003

MUSIK & TAUSCH

Musikindustrie verklagt 261 P2P-User

Wie bereits vor Monaten angekündigt hat der Branchenverband der US-Musikindustrie, die RIAA [Recording Industry Association of America], gegen Hunderte User in den USA Klage wegen vermeintlichen Musiktauschs eingereicht.

Insgesamt wurde Klage gegen 261 User eingereicht, deren Namen davor per Vorladung von den jeweiligen Internet-Service-Providern [ISP] eingeholt wurden.

Ingesamt sollen bereits 1.600 derartige Vorladungen an verschiedene ISPs in den USA ausgesendet worden sein. Nach Angaben der RIAA könnten in naher Zukunft tausende weitere Klagen folgen.

Mit einigen Usern sei eine Einigung über die Zahlung von 3.000 USD ausverhandelt worden, die damit der drohenden Klage ausgewichen sind, so die RIAA weiter.

Zugleich kündigte die Musikindustrie ein Amnestieangebot an, wonach User unter bestimmten Umständen nicht verklagt werden.

"Große Fische"

RIAA-Präsident Cary Sherman bezeichnete die am Dienstag verklagten User als "große Fische", die durchschnittlich über 1.000 Songs zum Download angeboten haben sollen.

Davor waren allerdings auch andere Aussagen bekannt geworden, wonach die Musikindustrie bei den Klagen keine Unterschiede machen wollte. Doch ein Festhalten an dieser Direktive hätte vermutlich einen schnellen Meinungsumschwung gegen die RIAA zur Folge gehabt.

Zudem reagiert die RIAA auf die Sorge des Senators Norm Coleman aus Minnesota, der in einer Ermittlung klären lassen will, ob die Anti-Piraterie-Kampagne der RIAA Datenschutzrechte verletzt.

Einstweilen stehen in einem richtungsweisenden Prozess gegen "nycfashiongirl" die Beweisführungsmethoden der Branche auf dem Prüfstand.

Überprüfung per digitalen Fingerabdruck

Die Beklagte soll rund 1.000 Lieder zum Tausch angeboten haben, behauptet aber, die entsprechenden MP3-Files von selbst erworbenen CDs hergestellt zu haben.

Die RIAA behauptet dagegen, dass die fraglichen Dateien aus Online-Quellen stammen müssen, unter anderem aus dem Angebot der längst eingestellten Tauschbörse Napster.

Und das soll mittels "digitaler Fingerabdrücke" und anhand versteckter Zusatzdaten auch eindeutig nachgewiesen werden können.

Die RIAA behauptet, mit einer Bibliothek digitaler Fingerabdrücke ["hashes"] von MP3-Files, die seit Mai 2000 aufgebaut wurde, die Herkunft der Dateien auf dem Rechner der Beklagten klar nachweisen zu können. Demnach stammen einige der MP3s noch von Napster.