Weiter Streit über Rufnummernmitnahme
Die künftige Mitnahme der Handynummer bei einem Betreiberwechsel bleibt weiterhin ein Zankapfel. Mobilfunkbetreiber und Konsumentenschützer, die derzeit an ihren Stellungnahmen zu dem vom Infrastrukturministerium konzipierten Verordnungsentwurf tüfteln, sehen in einigen Punkten noch erheblichen Handlungsbedarf.
Ein Streitpunkt zwischen den Betreibern ist die verpflichtende Netzansage, über die der Kunde informiert werden soll, in welches Netz er gerade telefoniert. Diese Netzansage werde laut Erfahrungen aus dem Ausland von 95 Prozent der Kunden als "ständige Belästigung" empfunden, sagte tele.ring-Geschäftsführer Hubertus Hofkirchner.
Daher müsse diese Ansage auf Wunsch des Kunden nicht nur temporär, sondern permanent abstellbar sein, gleichzeitig müsse es dem Kunde aber mit einem einfachen Tastendruck möglich sein, jederzeit eine Netzansage zu bekommen. Für eine permanent ausschaltbare Netzansage ist auch One.
Die Begutachtungsfrist für den Verordnungsentwurf läuft am 15. September ab, die Mitnahme der Handynummer wird in der Praxis aber nicht vor dem Frühjahr 2004 möglich sein.
Minister Gorbach: "Kunde ist bei Nummernmitnahme König"Einer nach dem anderen
Gegen die im Entwurf vermerkte Möglichkeit der "Portierung" [Mitnahme der Handynummer] vor dem Ende der Mindestlaufzeit eines Vertrags sprechen sich neben der mobilkom austria, T-Mobile und One auch die Konsumentenschützer aus.
Kunden müssten die üblicherweise zwölf Monate dauernde Mindestvertragszeit abwarten, bevor sie portieren dürften, fordert die mobilkom. Handynetzbetreiber würden mit der Mindestvertragszeit ihre Geschäftsmodelle kalkulieren und bei einem verfrühten Vertragsabbruch "um viel Geschäft umfallen". Außerdem sei es für den Kunden "negativ", wenn er parallel Verträge mit dem "neuen" und "alten" Betreiber finanzieren müsse.
Gegen eine Portierung während der Mindestlaufzeit spricht sich auch T-Mobile-Chef Georg Pölzl aus, da das eine "Doppelbelastung für den Kunden" wäre. Der Kunde müsse bei der Rufnummernmitnahme genau über seine Verpflichtungen gegenüber dem alten und neuen Betreiber informiert werden, um gegen die zu erwartenden "unseriösen Keilermethoden" gefeit zu sein.
"Wenn ein Geschäftskunde seinen Mindestvertrag vorzeitig löst, hat der Netzbetreiber ein kaufmännisches Problem, da Business-Verträge mit einer gewissen Umsatzerwartung kalkuliert werden", meint One-Marketingchef Christian Czech. Daher sollte eine Portierung erst möglich werden, wenn die Mindestlaufzeit vorbei ist.