11.09.2003

VKI UND AK

Mehr Transparenz bei Nummernmitnahme

Am 15. September endet die Begutachtungsfrist für den Entwurf zur mobilen Rufnummernmitnahme.

Sowohl der Verein für Konsumenteninformation [VKI] als auch die Arbeiterkammer [AK] haben den Termin zum Anlass genommen, auf, wie sie meinen, fehlende Inhalte hinzuweisen.

Beiden Organisationen geht es dabei vorrangig um die Kosten, Vertragsmodalitäten, die Informationspflicht der Handynetzbetreiber gegenüber deren Kunden sowie die zeitliche Möglichkeit, die Handy-Rufnummer mitzunehmen.

So fordert die AK, dass Rufnummern erst bei Beendigung eines Mindestvertrags mitgenommen werden dürfen, da ansonsten für den Kunden beim alten Betreiber weiter Kosten, jedoch ohne Leistungserbringung von Seiten des Betreibers, anfallen würden.

Unterschrift auf Infoblatt zu wenig

Der VKI setzt sich für eine verbindliche, in der Verordnung festgelegte Informationspflicht über Vertragszeit, Kündigungsmöglichkeit sowie über die noch anfallenden Kosten ein.

Erst anhand dieser Informationen sei eine Entscheidung über Vor- und Nachteile eines Wechsels möglich, so VKI und AK.

Die in der Verordnung festgelegte Bestätigung, dass der Konsument über seine vertragliche Situation informiert ist, reicht dem VKI nicht aus.

"Ein Formblatt ist schnell unterschrieben, sagt aber nichts darüber aus, welchen Kenntnisstand der Konsument tatsächlich hat", sagt Peter Kolba vom VKI. Die Möglichkeit des vorzeitigen Wechsels sieht der VKI dagegen marktbelebend und positiv.

Kostentransparenz bei Anruf

Bei den Kosten fordert der VKI neben der Information über das Zielnetz auch eine Angabe des Tarifs. Zudem sollen diese Informationen neben der wahlweisen Abschaltbarkeit bei einem neuerlichen Wechsel automatisch reaktiviert werden.

Die AK fordert zudem auch eine genaue Auflistung der Zielnetze bei Anrufen zu mitgewanderten Telefonnummern, um den Konsumenten den Überblich zu erleichtern.