15.09.2003

LETZTE RUNDE

Showdown im Kampf um Softwarepatente

Am 23. September kommt die umstrittene EU-Direktive zu Softwarepatenten in die Plenardebatte des Europäischen Parlaments.

Bis dato wurde Software nach dem Prinzip des Urheberrechts behandelt, was eine einigermaßen flexible Regelung ermöglichte. Falls Software unter das Patentrecht fällt, würde "Innovation am Softwaresektor gestoppt" werden, wie es Rechtsanwalt Georg Zanger formuliert.

"Beim Urheberrecht ist eine freie Nachschöpfung möglich", führt Zanger aus. "Dies ist beim Patentrecht nicht erlaubt. Wir stehen auf der Kippe, zurückzuschreiten statt nach vorn." Er zitiert das Höchstgericht der USA, das bereits vor 121 Jahren donnerte: "Es war niemals das Ziel des Patentrechts, Monopole zu fördern" und "every shadow of a shade of an idea" in Patente zu gießen.

"Höchst professionelle Lobbyisten"

Ihrer Erfahrung nach sind es fast ausschließlich US-Konzerne, die auf EU-Ebene für Softwarepatente lobbyieren. Besonders die Business Software Alliance [BSA], die sich eigentlich dem Kampf gegen Softwarepiraterie verschrieben hat, steche besonders hervor: "Es handelt es sich hier um höchst professionelle Lobbyisten, die die Interessen ihrer Mitglieder durchgesetzt wissen wollen", so Echerer.

Softwarepatente sind in den USA bereits gesetzlich verankert. Sollten sie auch in Europa eingeführt werden, "würde die Innovation in der Softwarebranche zum Stillstand kommen", so Echerer. Unternehmen wären vor allem damit beschäftigt, Patentverletzungen zu vermeiden oder Forderungen zu erheben. "Das alles ist bloß eine Frage der Kunst der Patentanwälte - und dafür werden sie ja bezahlt", so Zanger.

Im Europäischen Patentamt in München lagern laut Echerer bereits 30.000 Softwarepatente, die auf den ersten Blick wenig Sinn ergeben und als "unzulässig" eingetragen sind. Sollte die Softwarepatent-Richtlinie allerdings beschlossen werden, würden sie auf einen Schlag gültig und durchsetzbar.

Österreich muss neue Regelung zwingend umsetzen

Für Österreich gebe es keine Möglichkeit, die EU-Richtlinie zu umgehen.

"Bei EU-Richtlinien handelt es sich um verpflichtende Normen, die von den Mitgliedsstaaten zwingend in nationales Recht umgesetzt werden müssen", so Zanger.

Ansonsten drohe dem Staat Amtshaftung, da Unternehmen argumentieren könnten, dass ihnen durch den fehlenden Rechtsschutz Nachteile erwachsen.

Falls sich Großbritannien und Frankreich auf einen Grundkonsens einigen können, ist die Plenardebatte am 23. September mitsamt Abstimmung am darauf folgenden Tag fix.

"Auf jeden Fall sind die nordischen Länder gegen Softwarepatente", so Echerer. "In der konservativen Fraktion gibt es einige, die sich auf Grund der Nachteile für KMUs gegen Softwarepatente aussprechen. Die sozialistische Fraktion ist noch gespalten, die liberale ebenfalls."