TA darf eTel-Kunden mitnehmen
Die Telekom Austria [TA] darf bei der eTel-Übernahme die Kunden des drittgrößten heimischen Telekom- und Internet-Anbieters mitnehmen und die Marke weiterführen. Dafür soll die Entbündelung von TA-Leitungen für alternative Anbieter billiger werden.
Die bisherigen eTel-Kunden werden nur dann ein "Sonderkündigungsrecht" erhalten, wenn die TA die Tarife anheben sollte. In diesem Fall müsste die TA die eTel-Kunden über das Kündigungsrecht informieren. Das geht aus den am Montag auf der Website der Bundeswettbewerbsbehörde [BWB] veröffentlichten Auflagen zum Zusammenschluss von TA und eTel hervor.
Marke darf weitergeführt werden
Die TA darf die Marke eTel grundsätzlich weiterführen. Sie muss jedoch bei der weiteren Verwendung der Marke auf die "Zugehörigkeit zur TA" klar hinweisen, hieß es weiter.
Dem Vernehmen nach hatte die BWB anfangs weiter reichende Auflagen bis hin zur Abgabe von Kunden und Marken erwogen.
Entbündelung soll billiger werden
Konkretere Auflagen gibt es dafür, was das Stammkundengeschäft der Telekom Austria mit alternativen Telekom-Betreibern [Wholesale] betrifft. Zum einen soll die Entbündelung von TA-Leitungen, bei denen der Alternative die Leitung vom Wählamt zum Endkunden von der TA übernehmen kann, deutlich einfacher und billiger werden.
Preisreduktionen soll es auch für jene Betreiber geben, die kleinere ADSL-Pakete von der TA erwerben und an Endkunden weiterverkaufen [Reseller]. Und auch auf IP-basierte Mietleitungen [Etherlinks] muss die TA im ländlichen Raum einen Preisabschlag gewähren.
"Monopolartige Stellung"
Die Telekom Austria halte "auf den meisten der betroffenen Märkte sehr hohe Marktanteile, die weitgehend stabil sind, teilweise sogar leicht steigende Tendenz aufweisen".
Durch die eTel-Übernahme würden diese Anteile noch weiter ausgebaut und "eine wichtige Wettbewerbskraft beseitigt". Auf den für die Entwicklung des Wettbewerbs auf den Festnetzmärkten besonders bedeutsamen Festnetzanschlussmärkten verfüge die TA "über eine monopolartige Stellung". Die Auflagen sollten alternativen Telekom-Betreibern neue Möglichkeiten schaffen, sich auf dem Markt zu bewegen, beziehungsweise es neuen Anbietern erleichtern, in den Markt einzutreten, hieß es von Seiten der Kartellwächter.
TA gelassen
Bei der Telekom Austria sieht man die Auflagen der Wettbewerbsbehörde gelassen.
Abgesehen von den bereits vergangene Woche veröffentlichten Infrastrukturauflagen - dem Verkauf eines 120 Kilometer langen Glasfaserrings in Wien und der Rückgabe der österreichischen WLL-Lizenzen - würden die Auflagen weder den Wert von eTel noch die Erlöse der Telekom Austria im Stammgeschäft schmälern, sagte Unternehmenssprecher Martin Bredl.
"Täuschung" des Kunden
Diese Bewertung teilt die TA ausnahmsweise mit der Konkurrenz. Tele2UTA-Sprecher Martin Halama nannte die Auflagen wörtlich "Peanuts".
Die Alternativen hatten ursprünglich eine Komplettuntersagung gefordert. Dass nun sogar die Marke bestehen bleiben darf, sehen sie als "Täuschung" des Kunden.
Die Auflagen an die Telekom Austria für die eTel-Übernahme seien "ein Beweis, dass Kartell- und Wettbewerbsrecht in Österreich sehr schwach ausgeprägt und schlecht geprüft sind", sagte ISPA-Generalsekretär Kurt Einzinger vergangene Woche gegenüber ORF.at. Die TA müsse nur abgeben, was sie ohnehin nicht brauchen könne.
Kritik an Regulierungsbehörde
Die BWB übte in ihrer Aussendung Kritik am Telekom-Regulator RTR. BWB und Bundeskartellanwalt hätten einen weiter reichenden Verpflichtungskatalog vorgeschlagen. Die RTR habe jedoch erklärt, dass [nur] "Teile des Verpflichtungskatalogs notwendig" seien.
Die Regulierungsbehörde argumentierte dabei mit Kompetenz-Überschneidungen. Der TA seien auch in solchen Bereichen Verpflichtungen aufgebürdet worden, "in denen der Regulator eine Zuständigkeit zur Gestaltung der Marktbedingungen hat", hieß es.
Letztlich sei jedoch immer noch ein Verpflichtungskatalog herausgekommen, "der über die von der RTR für hinreichend betrachteten Auflagen deutlich hinausging", betonte die BWB, die vom "im Sinne der Entwicklung des Wettbewerbs besten erzielbaren Ergebnis" sprach.
(futurezone | APA)