Deutschland beschließt Data-Retention
Das deutsche Bundeskabinett hat am Mittwoch die Umsetzung der umstrittenen EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht beschlossen.
In Deutschland sollen künftig sämtliche Telefon- und Internet-Verbindungsdaten ein halbes Jahr gespeichert werden.
Gespeichert wird wer wann mit wem telefoniert hat, unabhängig von einem Verdacht auf eine Straftat. Bei Mobilfunkgesprächen wird zudem der Standort festgehalten. Der Inhalt des Gesprächs und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen nach dem Gesetzentwurf nicht gespeichert werden.
Maßnahme im "Kampf gegen Terror"
Der vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossene Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries [SPD] setzt eine Richtlinie der Europäischen Union um.
Von der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung versprechen sich die Sicherheitsbehörden mehr Erfolge beim Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität.
Datenschützer, die Internetwirtschaft, Anwälte und Medien protestieren gegen die Speicherung. Sie befürchten eine nachhaltige Beeinträchtigung von Grundrechten.
Die Umsetzung der Verkehrsdaten-Speicherpflicht für Telefonie und Internet stößt auf die erwarteten Probleme. Die europäischen Internet-Provider warnen vor "Blödsinn", in Österreich läuft eine parlamentarische Anfrage zur praktischen Sinnhaftigkeit der Bürgerüberwachung.
Telefonüberwachung neu geregelt
Mit dem Gesetzentwurf brachte das Kabinett zudem neue Regeln für die Telefonüberwachung auf den Weg. Maßgeblich ist hier auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Danach ist eine Überwachung unzulässig, wenn das Gespräch den Kernbereich privater Lebensführung betrifft.
(dpa)