Signaturgesetz passiert Ministerrat
Als Vorteil sowohl für den Bürger als auch für die öffentlich Bediensteten bezeichnete Staatssekretär Wolfgang Ruttenstorfer das bereits im Ministerrat beschlossene Signaturgesetz.
Angesichts der zu erwartenden Verdoppelung der Internetbenutzer innerhalb der nächsten zwölf bis 18 Monate sei es notwendig, die sogenannte "elektronische Unterschrift" fälschungssicher zu machen und entsprechend zu kontrollieren.
Signaturgesetz
Das neue österreichische Signaturgesetz dient der Umsetzung der -
derzeit noch nicht endgültig beschlossenen - EU-Richtlinie über
gemeinsame Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen. Neben
technischen Standards zur Authentifizierung elektronischer Daten
regelt das Signaturgesetz auch die rechtliche Anerkennung
elektronischer Signaturen. Dabei sollen elektronische Unterschriften
der eigenhändigen weitgehend gleichgestellt werden. [Nähere Details
über die Rechtswirkungen digitaler Signaturen, über den freien
Marktzugang für Anbieter von Signaturzertifikaten und über die
Stellungnahmen zum österreichischen Signaturgesetzentwurf in der
FuturezoneSerie zum Signaturgesetz -> siehe related Stories]
Die Abwicklung der Behördenwege vom Computer zuhause soll - bei entsprechender Beschlußfassung der Thematik noch in dieser Legislaturperiode - ab 1.1.2000 durchgeführt werden können, sagte Ruttenstorfer.
"Der Bürger wird zum Beispiel seine Arbeitnehmerveranlagung per Mausllick erledigen können. Die Dokumente werden daheim im Internet ausgefüllt, mit der elektronischen Unterschrift versehen und an das Finanzamt, dem diese Informationen dann durch die elektronische Unterschrift bestätigt werden, geschickt."
Elektronische Signaturen
Wie handschriftliche Unterschriften werden elektronische
Signaturen benutzt, um den Autor eines E-Mails oder von
elektronischer Transaktionen eindeutig zu bestimmen. Zu dieser
Funktionalität, die eine Unterschrift ja auch im normalen
Schriftverkehr leistet, können mit einer elektronischen Unterschrift
auch Veränderungen an E-Mails oder Transaktionen festgestellt
werden. Für digitale Signaturen ist das asymmetrische
Verschlüsselungsverfahren am besten geeignet. Dabei gibt es einen
privaten Schlüssel, den nur der Inhaber der Signatur [im Gesetz
"Signator" genannt] kennt und einen öffentlichen Schlüssel, mit dem
die Dokumente decodiert und verifiziert werden können.
FAQ zum Thema Signatur und Verschlüsselung