Streit über eTel-Übernahme durch TA
Die Kritik im Zusammenhang mit den Auflagen zur Übernahme von eTel durch die Telekom Austria [TA] will nicht verstummen.
In einer Aussendung hat der Verein der Alternativen Telekom-Betreiber [VAT] der RTR heute wörtlich vorgeworfen, die TA zu beschützen. Die RTR hat das umgehend zurückgewiesen.
VAT: "Mehr Auflagen nötig"
Für den VAT sei nicht nachvollziehbar, warum sich die RTR für weniger weit gehende Auflagen ausgesprochen habe als die Bundeswettbewerbsbehörde [BWB] und der Bundeskartellanwalt.
"Da wären noch deutlich mehr Auflagen nötig gewesen, um alle auf den Zusammenschluss zurückzuführenden Wettbewerbsprobleme zu beseitigen, aber das hätte die TA wahrscheinlich nicht goutiert", schreibt VAT-Präsident Berthold Thoma.
Als Hüterin des Wettbewerbs dürfe die RTR die TA nicht beschützen. "Es stellt sich die Frage, was ist zurzeit die wirkliche Agenda der RTR", so Thoma.
Im Endkundenbereich seien Wettbewerbsprobleme durch den Zusammenschluss erwiesen, wirksame Auflagen würden aber fehlen.
RTR: Auflagen ausreichend
In einer Stellungnahme der Bundeswettbewerbsbehörde [BWB] vom Montag hieß es, BWB und Bundeskartellanwalt hätten einen weit reichenderen Verpflichtungskatalog als den aktuellen für die Übernahme vorgeschlagen.
Dieser beruht laut RTR "im tragenden Kern" auf ihrer Expertise. Durch diese Expertise sehe die Behörde allfällige negative Auswirkungen dieses Zusammenschlusses auf die nationalen Telekommunikationsmärkte unterbunden, so die RTR am Donnerstag gegenüber ORF.at, die das Verfahren zu diesem Zeitpunkt allerdings nicht weiter kommentieren wollte.
Im Zuge eines Verfahrens vor dem Kartellgericht hatten sich die Wettbewerbsbehörden mit der TA auf Auflagen zur Abgabe von Infrastruktur-Teilen geeinigt. Die alternativen Betreiber hatten auch Auflagen zur Abgabe von Kunden bis hin zur kompletten Untersagung des Deals gefordert.
Vorwürfe für RTR "völlig haltlos"
In ihrer folgenden Aussendung bezeichnet die RTR die Unterstellungen des VAT als "völlig haltlos". Der Vorwurf des VAT, der Regulator beschütze die TA, sei schärfstens zurückzuweisen.
Die Zuständigkeit für solche Zusammenschlüsse und auch das endgültige Maßnahmenpaket liege per Gesetz bei den allgemeinen Wettbewerbsbehörden, so die RTR.
Die RTR habe hierbei ausschließlich eine beratende Funktion, in Form von sektorspezifischem Datenmaterial und Einschätzungen zum Wettbewerb sowie möglichen Maßnahmen zur Beseitigung der fusionsbedingten Wettbewerbsdefizite.
TA-Regulierung gilt auch für eTel
Erneut bekrätigte die RTR ihre Einschätzung, dass der Maßnahmenkatalog ausreiche. Weitere vorgesehene Verpflichtungen, "die zum Großteil ohnedies von den allgemeinen Wettbewerbsbehörden gegenüber der Telekom Austria AG durchgesetzt wurden", würden sich überwiegend aus dem geltenden sektorspezifischen Telekom-Recht ergeben.
Die bestehenden sektorspezifischen Verpflichtungen, die der TA von der Telekom-Control-Kommission auferlegt wurden, würden "selbstverständlich" nunmehr auch für die übernommene eTel gelten.
Abschließend sei auszuführen, dass die Kompetenz für die Prüfung von Zusammenschlüssen bei den allgemeinen Wettbewerbsbehörden liegt und die Amtsparteien ihre Anträge auf Prüfung dieses Zusammenschlussvorhabens nach Vorlage der Verpflichtungszusagen durch die TA zurückgezogen hätten, so die RTR.