Rechtsstreit über MP3-Verkauf

22.04.2007

Der neu gegründete US-Online-Musikhändler AnywhereCD und der Musikkonzern Warner Music Group liegen sich wegen des Verkaufs von Musik-Files ohne Beschränkungen durch Kopierschutzsysteme im MP3-Format in den Haaren.

AnywhereCD und die Warner Music Group haben sich Ende vergangener Woche in den USA gegenseitig geklagt. Im Rechtsstreit soll nun geklärt werden, ob AnywhereCD Musik der Warner Music Group im MP3-Format verkaufen darf.

AnywhereCD ist vor rund zwei Wochen in den USA gestartet. Der vom Online-Musikpionier Michael Robertson [MP3.com, MP3tunes.com] gegründete Dienst verbindet den Online-CD-Verkauf mit dem Download von Musik-Files.

Bei AnywhereCD gekaufte CDs können ohne Aufpreis auch im MP3-Format in einer Auflösung von 192 kBit/s heruntergeladen werden.

Die Preise liegen mit durchschnittlich 14,95 Dollar pro Album über den üblichen Download-Preisen im Online-Musikgeschäft. Derzeit können nur US-Kunden vom Angebot des Online-Musik-Shops Gebrauch machen.

"Wir glauben nicht an MP3"

Während Warner nichts dagegen hat, dass seine CDs durch AnywhereCD verkauft werden, stößt sich der Major am Download im MP3-Format. "Wir glauben nicht daran, Musik im MP3-Format ohne Kopierschutzbeschränkungen zu verkaufen", hieß es in einem Statement des Konzerns.

Warner befürchtet, dass seine Musik so schneller in Online-Tauschbörsen auftauchen könnte. "Wir befürworten weiterhin den Einsatz von Systemen zur digitalen Rechteverwaltung [DRM]", sagte Warner-Music-Chef Edgar Bronfman jr. Anfang Februar dieses Jahres.

Vertragsbedingungen "schamlos verletzt"

Vergangene Woche kündigte Warner Music den Vertrag mit dem Online-Musikhändler und versandte eine Unterlassungserklärung, in der AnywhereCD aufgefordert wurde, den Verkauf von Warner-Musik im MP3-Format künftig zu unterlassen. Nach Darstellung von Warner hat AnywhereCD keine Lizenz zum Vertrieb seiner Alben in dieser Form.

Warner Music forderte das Gericht auf, seine Vertragskündigung mit dem Online-Musikhändler durchzusetzen. AnywhereCD habe die Vertragsbedingungen "schamlos verletzt", teilte der Musikkonzern in einer Aussendung mit.

"Arglistiger" Vertragsbruch

AnywhereCD argumentiert dagegen in seiner Klage, die Kunden bekämen beim Kauf der MP3-Variante ebenso wie bei einem Paketangebot aus CD und MP3 faktisch ein Album. Zudem habe sich Warner gegenüber Journalisten irreführend und geschäftsschädigend geäußert.

AnywhereCD warf Warner Music in seiner Klage Vertragsbruch, geschäftsschädigende Äußerungen und Verleumdung vor. Warner habe "arglistig und in böser Absicht" gehandelt, hieß es.

Lösung ohne Gerichte angestrebt

AnywhereCD-Gründer Robertson versucht jedoch auch, eine gütliche Einigung mit Warner zu erreichen.

Die Auseinandersetzung mache wenig Sinn, sagte er: "Wir hoffen, dass wir die Sache auch ohne Gerichte lösen können." AnywhereCDs Ziel sei es, Musik zu verkaufen, schrieb Robertson in das Unternehmens-Weblog.

Anfang April kündigte der britische Musikkonzern EMI an, als erster Major Musik online ohne Kopierschutzbeschränkungen verkaufen zu wollen - in höherer Soundqualität, aber auch zu einem höheren Preis. Im Online-Musikhandel sollen die ungeschützten Musik-Files, die auf allen gängigen Musik-Playern abgespielt werden können, ab Mai erhältlich sein. Während sich die Musikkonzerne Warner Music und Sony BMG weiterhin gegen den Verkauf ihrer Musik im Netz ohne DRM sperren, gibt es Gerüchte, dass auch Universal Music schon bald DRM-freie Musik im geplanten Amazon-Online-Musik-Shop verkaufen wird.

(futurezone | Reuters)