20.09.2003

"ZAHNLOS"

Kritik an britischem Anti-Spam-Gesetz

Die britische Regierung versucht die tägliche Flut an unerwünschten Werbemails nun mit einem neuen Anti-Spam-Gesetz einzudämmen.

Ab 11. Dezember ist der Versand von Spam-Nachrichten eine strafbare Handlung. Spammern droht eine Geldbuße von bis 5.000 Pfund, in besonders schweren Fällen soll die Pönale noch weitaus höher ausfallen können. Haftstrafen sind jedoch keine vorgesehen.

Kritikern geht das Gesetz jedoch noch lange nicht weit genug, sie bezeichnen es als "zahnlos". Denn das Verbot betrifft bisher nur den Versand an Privatpersonen.

Zumüllen von Firmenadressen legal

Die Zusendung unverlangter Werbung an private E-mail-Adressen soll demnach nur mit vorherigem Einverständnis der Adressaten [Opt-In] erlaubt sein.

Geschäftlich genutzte E-Mail-Adressen sind von der Regelung jedoch ausgenommen. Hier muss lediglich die Möglichkeit einer nachträglichen Austragung [Opt-out] aus dem Spam-Verteiler gegeben sein.

Die Anti-Spam-Organisation Spamhaus kritisiert diese nur beschränkte Anwendung des neuen Gesetzes. "Die Regierung hat uns enttäuscht, indem sie das Zumüllen von Unternehmensadressen quasi legalisiert," so eine Mitteilung von Spamhaus.

Vorbildliche Lösungen in Italien und Australien

Als Beispiele für ein gelungenes Spam-Verbot nennen die Kritiker die italienischen und australischen Gesetze. In Italien drohen uneinsichtigen Spammern demnach bis zu drei Jahre Haft und saftige Geldstrafen bis zu 90.000 Euro.

In Australien können Spammer mit bis zu 1,1 Millionen australischen USD [rund 650.000 Euro] Strafe zur Rechenschaft gezogen werden. Dies gilt jedoch aus rechtlichen Gründen nur für Versender aus Australien.

Auch unterschieden die beiden Länder in ihren Entwürfen nicht zwischen Unternehmen und Privatpersonen, das vorherige Einverständnis des Empfängers ist in jedem Fall nötig.