Vorratsdatenspeicherung wird begutachtet
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat den Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten zur Begutachtung ausgeschickt.
Die österreichischen Telekommunikationsbetreiber sollen künftig dazu verpflichtet werden, Verkehrs- und Standortdaten von Sprachtelefonie, einschließlich Diensten mit Zusatznutzen und elektronischer Post für sechs Monate "für Zwecke der Strafverfolgung" zu speichern. Damit soll die EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten umgesetzt werden.
Am Montag wurde der Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2003 [TKG] auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie [BMVIT] veröffentlicht.
In § 92 Abs. 4a des Entwurfs werden die zu speichernden Daten wie folgt festgelegt: "'Vorratsdaten' [sind] jene Stamm-, Verkehrs- und Standortdaten, die beim Zugang eines Teilnehmers zu einem öffentlichen Kommunikationsnetz oder zum Zweck der Fakturierung dieses Vorgangs erzeugt oder verarbeitet werden, einschließlich der Daten erfolgloser Anrufversuche, soweit diese Daten anlässlich der Erbringung von Telefondiensten gespeichert oder anlässlich der Erbringung von Internet-Diensten protokolliert werden."
Mehrkosten unklar
Laut Vorblatt zum Gesetzesentwurf betrifft die Speicherverpflichtung ausschließlich Daten, die bereits jetzt zu Verrechnungszwecken gespeichert werden.
Einige der im Entwurf angeführten speicherpflichtigen Daten - darunter Daten zur geografischen Ortung von benutzten Funkzellen, die für die Verrechnung von Verbindungen für gewöhnlich irrellevant ist - könnten daran Zweifel aufkommen lassen.
Die Höhe der Mehrkosten der verpflichtenden Datenspeicherung sei nicht vorhersehbar, heißt es im Vorblatt zum Entwurf.
In Deutschland, wo am Mittwoch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internet-Daten in nationales Recht beschlossen wurde, sollen die Mehrkosten für die umstrittene Speicherung der Verbindungsdaten auf die Kunden abgewälzt werden. Dem Beschluss waren Proteste von Datenschützern vorausgegangen.
Novelle soll im September in Kraft treten
Stellungnahmen zum Entwurf können bis 21. Mai beim Ministerium eingebracht werden. Die Gesetzesnovelle soll spätestens am 15. September in Kraft treten.
Die Umsetzung der EU-Richtlinie bezüglich der in der Novelle nicht angeführten Internet-Daten muss in Österreich erst bis zum 15. März 2009 erfolgen und soll in einer gesonderten Gesetzesnovelle behandelt werden, teilte das Ministerium mit.
In Österreich läuft bereits eine parlamentarische Anfrage zur praktischen Sinnhaftigkeit der Bürgerüberwachung:
Datenschützer protestieren
Die österreichische Datenschutzorganisation ARGE Daten bezeichnete die geplante Vorratsdatenspeicherung in einer Aussendung am Dienstag als "sicherheitspolitische Sackgasse", die mit den Grundwerten einer offenen Gesellschaft unvereinbar sei.
Damit könnte flächendeckend das Kommunikationsverhalten aller Bürger offen gelegt und ausgeforscht werden.