Verwirrung um One-Tarif "4 zu 0"

01.05.2007

Der heimische Mobilfunkbetreiber One hat im vergangenen Jahr mit dem Tarif "4 zu 0" ein Flat-Rate-Modell eingeführt, das aber einige Probleme mit sich brachte - unter anderem die Diskussion um das Verständnis von "Fair Use". Zwar werden immer noch Nutzer abgemahnt, die Zahl der Verstöße hat laut One aber nachgelassen.

Nachdem der Tarif zuerst ohne jegliche Beschränkung unter Berufung auf die "Fair-Use-Policy" eingeführt wurde, reagierte das Unternehmen zu Jahresbeginn mit einem Minutenlimit auf die Überstrapazierung des Angebots.

Nach wie vor scheinen sich aber einige Nutzer nicht auszukennen, was nun erlaubt ist. ORF.at hat noch einmal nachgefragt.

Weniger Verstöße

Generell habe die Zahl der "Verstöße" gegen die Policy nachgelassen, erklärt One-Sprecherin Petra Jakob auf Anfrage von ORF.at. "Seit Jahresbeginn gibt es den neuen '4 zu 0'-Tarif mit Minutenlimit und die Leute halten sich daran."

Die Zahl der missbräuchlich verwendeten Anschlüsse bewege sich nun unter der Ein-Prozent-Grenze.

Das nachträglich eingeführte Minutenlimit von 1.100 Minuten betrifft generell jedes Netz, insbesondere aber das Wahlnetz. Diese Bedingungen gelten auch für den Business-Tarif "Pro" oder die Musik-Variante von "4 zu 0".

Überlastung vs. Kosten

Offiziell wurde kommuniziert, dass die Maßnahme nur wegen der außerordentlichen Netzbelastung eingeführt wurde.

"Für uns steigen die Kosten massiv an, wenn das Wahlnetz überbeansprucht wird", gibt Jakob zu. Bei den "4 zu 0"-Tarifen telefoniert man zu One, der One-Tochter Yesss, ins Festnetz sowie einem Mobilfunknetz nach Wahl um 0 Cent.

Ones Fair-Use-Vorstellung

Für Nutzer, die bereits seit 2006 mit "4 zu 0" telefonieren gelte das Limit zwar nicht, als "Fair-Use" werde aber von One eine Nutzung von rund 1.500 Minuten pro Netz - insgesamt also rund 6.000 Gesprächsminuten bzw. 100 Stunden im Monat - eingeschätzt.

In einigen Fällen hätte sich sich die monatliche Minutenzahl laut Jakob bei rund 25.000 bewegt, was umgerechnet auf rund 17 Stunden am Tag kommt. Dabei seien auch Minuten weiterverkauft worden.

SMS-Warnung nach Überschreitung

Generell erhalte ein Kunde zwei SMS-Warnungen, wenn er das Limit überschreite. Dann folge eine weitere Warnung auf dem Postweg, erklärt Jakob.

Schränkt sich der Nutzer dann immer noch nicht ein, droht die außerordentliche Kündigung, die aber mit einem Umstieg auf einen anderen Tarif noch abgewendet werden könne.

Kunden bereits "ausgesiebt"

Entgegen anders lautenden Berichten ist der Vertrag nach Kündigung auch tatsächlich beendet. Die Grundgebühr muss also nicht bis zum Ende der Zweijahresbindung weiterbezahlt werden.

Bei den Kunden mit der "alten" Tarifvariante ohne Limit habe man auf diesem Weg schon ausgesiebt. Es käme kaum noch zu Problemen, so Jakob.

One-Chef Jorgen Bang-Jensen erklärte zu Beginn der Diskussion: "Wir haben gewusst, dass es Probleme geben wird." Dennoch wollte das Unternehmen an der Idee einer Flat-Rate festhalten, auch im Wissen, dass diese unter Umständen von einigen Kunden missbraucht werden könnte, sagte Bang-Jensen: "Die Definition von 'Fair Use' ist problematisch."