Streit über Handyfrequenzen
Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshof [VwGH] sorgt für Aufregung in der Mobilfunkbranche.
Wie der Mobilfunker One in einer Aussendung mitteilte, soll Platzhirsch mobilkom austria auf Grund eines VwGH-Erkenntnisses drei Frequenzbänder in Wien verlieren, womit Qualitätseinbußen verbunden wären. Frequenzen in Wien seien jedenfalls ein knappes Gut, betont One.
Hintergrund des Streites ist die Gratisvergabe von 1.800er-Frequenzen an die mobilkom im Jahr 1999, was damals von One beim VwGH beeinsprucht wurde. Geht es nach One, dann hat der VwGH nun entschieden, dass mobilkom drei der vier 1.800-Frequenzbänder seit Ende letzter Woche nicht mehr nützen darf.
One: "Bescheid von 1999 wurde aufgehoben"
"Der Bescheid von damals wurde letzte Woche aufgehoben. Das ist
dasselbe, als hätte er nie existiert", konkretisiert Gerold Putzi,
Leiter der One-Rechtsabteilung, im Gespräch mit der futureZone.
Mobilkom: "Lediglich Formfehler festgestellt"
Die mobilkom hingegen behauptet, dass der VwGH lediglich Formfehler der TKK festgestellt habe und nun wieder die TKK am Zug wäre und vorerst alles beim Alten bleibe.
Mobilkom-CEO Boris Nemsic zur futureZone: "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde von One falsch interpretiert. Es ist sehr wohl von Relevanz, dass es sich lediglich um einen Formfehler handelt." Dieser sei darin begründet, dass 1999 die umstrittenen Frequenzbänder nicht extra bewertet, sondern zur bestehenden Lizenz hinzugezählt wurden.
"Die Tatsache, dass Österreichs größter Mobilfunkbetreiber 1.800er-Frequenzen, für welche One vor sechs Jahren drei Milliarden Schilling bezahlte, ohne Bezahlung eines Frequenznutzungsentgeltes nutzen durfte, verstieß in unseren Augen eindeutig gegen die Wettbewerbsgleichheit", kontert One-CEO Jorgen Bang-Jensen.
Nemsic will sich dieser Argumentation nicht anschließen: "Wir haben für 127 Kanäle immerhin 332 Millionen Euro bezahlt, während One für 144 Kanäle nur 192 Millionen Euro berappen musste."
MobilkomMobilkom will Frequenzen weiter nutzen
Er legt Wert auf die Feststellung, dass die umstrittenen Mobilfunkfrequenzen weiterhin zur Verfügung stehen und auch genutzt würden. Die Kunden seien von dem Streit nicht betroffen, es stünden ausreichend Frequenzen zur Verfügung.
Die Regulierungsbehörde RTR hält sich indes bedeckt und teilte schriftlich mit: "Die Telekom-Control-Kommission wird das Erkenntnis prüfen. [...] Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weiteren Auskünfte geben."