29.09.2003

AUFGEFLAMMT

Streit über Handyfrequenzen

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshof [VwGH] sorgt für Aufregung in der Mobilfunkbranche.

Wie der Mobilfunker One in einer Aussendung mitteilte, soll Platzhirsch mobilkom austria auf Grund eines VwGH-Erkenntnisses drei Frequenzbänder in Wien verlieren, womit Qualitätseinbußen verbunden wären. Frequenzen in Wien seien jedenfalls ein knappes Gut, betont One.

Hintergrund des Streites ist die Gratisvergabe von 1.800er-Frequenzen an die mobilkom im Jahr 1999, was damals von One beim VwGH beeinsprucht wurde. Geht es nach One, dann hat der VwGH nun entschieden, dass mobilkom drei der vier 1.800-Frequenzbänder seit Ende letzter Woche nicht mehr nützen darf.

Mobilkom: "Lediglich Formfehler festgestellt"

Die mobilkom hingegen behauptet, dass der VwGH lediglich Formfehler der TKK festgestellt habe und nun wieder die TKK am Zug wäre und vorerst alles beim Alten bleibe.

Mobilkom-CEO Boris Nemsic zur futureZone: "Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde von One falsch interpretiert. Es ist sehr wohl von Relevanz, dass es sich lediglich um einen Formfehler handelt." Dieser sei darin begründet, dass 1999 die umstrittenen Frequenzbänder nicht extra bewertet, sondern zur bestehenden Lizenz hinzugezählt wurden.

"Die Tatsache, dass Österreichs größter Mobilfunkbetreiber 1.800er-Frequenzen, für welche One vor sechs Jahren drei Milliarden Schilling bezahlte, ohne Bezahlung eines Frequenznutzungsentgeltes nutzen durfte, verstieß in unseren Augen eindeutig gegen die Wettbewerbsgleichheit", kontert One-CEO Jorgen Bang-Jensen.

Mobilkom will Frequenzen weiter nutzen

Er legt Wert auf die Feststellung, dass die umstrittenen Mobilfunkfrequenzen weiterhin zur Verfügung stehen und auch genutzt würden. Die Kunden seien von dem Streit nicht betroffen, es stünden ausreichend Frequenzen zur Verfügung.

Die Regulierungsbehörde RTR hält sich indes bedeckt und teilte schriftlich mit: "Die Telekom-Control-Kommission wird das Erkenntnis prüfen. [...] Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weiteren Auskünfte geben."