Flugdaten-Affäre wird zum Krimi
"Wir hoffen natürlich auf eine Übereinkunft mit den USA, aber wenn es nicht gelingt, dann werde ich verlangen, dass die Weitergabe von EU-Passagierdaten an die USA eingestellt wird", sagte Hubert Pirker, Sicherheitssprecher der konservativen Fraktion [EDP] im EU-Parlament, am Donnerstag zur fuZo.
Diese Übereinkunft über die Weitergabe von Daten über die Passagiere von Transatlantikflügen werde sich an europäischen Gesetzen orientieren, namentlich an der EU-Direktive zum Datenschutz. "Das EU-Parlament hat sich auf die Hinterfüße gestellt", so der österreichische Abgeordnete weiter, um den gegenwärtigen, rechtsfreien Zustand zu beenden.
Mit Kommissar Frits Bolkestein sei man übereingekommen, dass von der EU-Kommission nun festgelegt werde, welche der von den US-Heimatschutzbehörden geforderten Daten unter welchen Bedingungen geliefert werden könnten - ohne dabei gegen die EU-Datenschutzrichtlinie zu verstoßen. Das sei der wichtigste Punkt.
Worum es geht
Datensätze von EU-Bürgern, die in die USA fliegen, sollen
mindestens sieben Jahre lang gespeichert werden. Zu Namen,
Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnadresse, Telefon, Buchungsort kommen
an die 40 weitere Datenfelder, die an die US-Behörde für
Heimatschutz übertragen werden müssen. Dazu gehört auch die gesamte
Buchungshistorie jedes Passagiers, der zum ersten Mal in die USA
fliegt.
Deadline diesmal von der EU
Der rechtsfreie Zustand, nämlich dass die US-Behörden seit Monaten direkten Zugriff auf die Datenbanken der vier größten EU-Fluglinien haben, müsse beendet werden, sagte Pirker.
Deshalb nehme man die neue Deadline sehr ernst. Mit 1. Dezember müsse eine Einigung gefunden werden, ansonsten sei die Datenweitergabe seitens der EU-Fluglinien an die USA einzustellen.
Gegen die Vorgehensweise der EU-Kommission, die Lufthansa, Air France, Iberia und BA geraten hatte, den US-Behörden Zugriff auf ihre Passagier-Datenbanken zu geben und damit EU-Gesetze zu verletzen, hatte Pirker im April 2003 geklagt.
Wie es am Dienstag weitergeht
Am Dienstag prüft nun der Rechtsausschuss des Parlaments, ob die
Kommission damit offen zum Rechtsbruch aufgefordert habe. Sollte das
konstatiert werden, ist es an Parlamentspräsident Pat Cox, im Namen
des Parlaments Klage gegen die Kommission einzureichen.