03.10.2003

VWGH

Hickhack um Handy-Frequenzen

Langsam lichten sich die Nebel rund um die Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes [VwGH] zu den österreichweiten 1.800er-Mobilfunkfrequnzen der mobilkom austria.

Während die mobilkom wegen der Aufhebung des Zuweisungsbescheides durch den VwGH nur von "Formfehlern", die keine weiteren Auswirkungen hätten, sprach, ist der der APA vorliegende VwGH-Spruch vom 9. September laut der Nachrichtenagentur "eindeutig":

"Der angefochtene Bescheid [der Telekom-Control-Kommission betreffend Zuweisung eines zusätzlichen Frequenzspektrums, Anm.] wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben."

Demnach funkt die mobilkom auf mehreren 1.800er-Frequenzen österreichweit ohne Zuweisungsbescheid, was laut mobilkom aber kein Problem sei, zumal es für die betroffenen Frequenzen noch einen Nutzungsbescheid der Fernmeldebehörde gebe, der weiterhin aufrecht sei.

Frequenzverteilung

Eine Stellungnahme der Fernmeldebehörde, die derartige Nutzungsbescheide erlässt, sowie der Telekom-Regulierungsbehörde steht vorerst noch aus.

Ein Verlust der drei Frequenzbänder in Wien wäre für die mobilkom und ihre Kunden ein herber Rückschlag. Die Tochter der börsennotierten Telekom Austria hat derzeit österreichweit - inklusive der umstrittenen Frequenzbänder - 15,2 MHz im 1.800er-Bereich.

Durch das VwGH-Erkenntnis würde die mobilkom fünf MHz verlieren, also ein Drittel ihrer 1.800er-Frequenzen. Mitbewerber One hat derzeit 30 MHz im 1.800er-Bereich, tele.ring 14,5 und T-Mobile acht MHz.

Derzeit nutzt die mobilkom jedenfalls weiterhin alle ihre 1.800er-Frequenzen. "Wir funken weiter", so das Unternehmen gegenüber der APA.