10.10.2003

FLUGDATEN

Ohrfeige für die EU-Kommission

Die Aufforderung des EU-Parlaments an die Kommission, die Weitergabe der EU-Passagierdaten an die USA entweder dem EU-Datenschutzrecht entsprechend zu gestalten oder einzustellen, wurde gestern mit überwältigender Mehrheit verabschiedet. 445 stimmten für die Resolution, nur 31 Parlamentarier stimmten dagegen, 21 enthielten sich.

Der Konsens, gegen die Kommission hart vorzugehen, weil sie den Fluglinien zur Auslieferung der Datensätze und damit zur Missachtung der eigenen Gesetze geraten hatte, ging quer durch alle Fraktionen. Konservative, Sozialdemokraten, Liberale wie Grüne zeigten sich entschlossen, die illegale Datenweitergabe notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen. Die grüne Abgeordnete Mercedes Echerer plädierte dafür, eine bestehende EU-Verordnung zur Anwendung zu bringen.

Der "Code of conduct for computerized reservations" etwa sehe gewaltige Pönalen für Nicht-EU-Fluglinien vor, die Europa anfliegen, aber die hier bestehenden Datenschutzrichtlinien im Umgang mit personenbezogenen Datensätzen nicht beachten.

Ein Datenfilter aus Österreich

Die Abgeordnete Maria Berger [SPE] hatte beantragt, ein Datenschutzprojekt mit europäischen Geldern zu unterstützen, das die AUA gemeinsam mit der österreichischen Datenschutz-Kommission entwickelt hat.

Dieses Software-Filtersystem sei so einzustellen, dass nur Daten weitergegeben werden, die laut EU-Datenschutzdirektive zulässig sind.

Der gegenwärtige Vollzugriff der US-Heimatschützer auf die Daten von Lufthansa, British Airways, Iberia und Air France soll so rasch wie möglich durch ein System ersetzt werden, bei dem die Europäer bestimmen können, welche Daten weitergegeben werden.

Die wichtigsten Punkte der Resolution

Der Umstand, "dass einige Fluggesellschaften dem Zoll und Grenzschutz der Vereinigten Staaten seit dem 5. März 2003 unbegrenzten Zugang zu den persönlichen Daten der Passagiere gewähren, die in den computergesteuerten Buchungssystemen erfasst sind", stelle "einen eindeutigen Verstoß gegen die aus der Richtlinie 95/46/EG[1] sowie der Verordnung [EWG]2299/89[2] erwachsenden Verpflichtungen dar".

Das Parlament sei "erstaunt, dass die Kommission, die als Hüterin der Verträge doch die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten hat, die Weitergabe von Daten auch sechs Monate nach der nachdrücklichen Warnung des Europäischen Parlaments sowie nach den Protesten und Beschwerden der Fluggäste nach wie vor toleriert".

Bolkestein soll fordern müssen

Da die Kommission "nicht in der Lage ist, festzustellen, dass die Vereinigten Staaten einen angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten gewährleisten", erging an Kommissar Frits Bolkestein der Auftrag, diesen Schutz in seinen Verhandlungen mit den US-Behörden einzufordern.

"Zugang untersagen"

Von der Kommission sei "unverzüglich festzulegen, welche Daten von den Luftfahrtgesellschaften und/oder den computergesteuerten Buchungssystemen rechtmäßigerweise an Dritte weitergegeben werden dürfen".

Die Bedingungen: "Speicherung der Daten nur für die Dauer des Aufenthalts des Fluggastes auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten", Information und Zustimmung der Flugpassagier, sowie "ein wirksames und schnelles Recht auf Einspruch".

Sollten die US-Behörden bis zum 1. Dezember 2003 die Angemessenheit "der Regelungen und Bedingungen für den Schutz von Daten" nicht ausreichend erbringen, sei "der Zugang zu und die Weitergabe von Daten der Fluggesellschaften und der computergesteuerten Buchungssysteme zu untersagen".