Deutsche-Telekom-Streik ausgeweitet
Im Kampf gegen Mehrarbeit und schlechtere Bezahlung haben die Beschäftigten der Deutschen Telekom am Dienstag ihren Streik weiter ausgeweitet.
Bundesweit legten rund 16.000 Service-Mitarbeiter des Konzerns die Arbeit nieder, wie die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di mitteilte. Damit streikten noch einmal 1.000 Mitarbeiter mehr als am Vortag. Wie schon bisher war laut ver.di ganz Deutschland von den Streiks betroffen.
Keine Zeichen für Neuverhandlungen
Da die Streikenden aus denselben Service-Bereichen kommen wie bisher, müssen die Kunden mit ähnlichen Beeinträchtigungen wie in den vergangenen Tagen rechnen.
Anzeichen für neue Verhandlungen gibt es laut Telekom und ver.di weiter nicht. Dabei stehen beide Parteien auf dem Standpunkt, die jeweils andere Seite müsse den ersten Schritt machen.
Längere Wartezeiten
Kunden müssen wegen des Streiks derzeit länger auf Telekom-Techniker warten, um Störungen zu beheben oder ihr Internet oder Telefon anschließen zu lassen. In Call Centern der Telekom müssen sich Kunden auf längere Wartezeiten einstellen. Ein Telekom-Sprecher sagte, auf solche Beeinträchtigungen müssten sich die Kunden auch weiterhin gefasst machen.
Deutsche haben Verständnis
Trotz möglicher Beeinträchtigungen für Kunden der Telekom stehen die Deutschen einer Umfrage zufolge dem Streik wohlwollend gegenüber. 78 Prozent der Bundesbürger haben Verständnis für den Arbeitskampf, wie aus einer Umfrage im Auftrag des Magazins "Stern" hervorgeht.
Auf Unverständnis stößt der Streik bei 19 Prozent. Drei Prozent hatten keine Meinung. Für die repräsentative Umfrage wurden zum Streikauftakt in der vergangenen Woche 1.003 Bundesbürger befragt.
Die Telekom verlor in den vergangenen Jahren Hunderttausende Kunden. Allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres waren es weit über 500.000 Menschen.
Die Telekom will deshalb Kosten sparen und rund 50.000 Mitarbeiter der Servicesparten künftig für weniger Geld länger arbeiten lassen. 22.000 der 50.000 Beschäftigten dürfen laut ver.di nach geltender Rechtsprechung streiken.
(dpa)