Datenschutzrat kritisiert "Data-Retention"

offene fragen
16.05.2007

Der Datenschutzrat hat am Mittwoch die in Österreich geplante Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Nach der Sitzung wurde vor allem kritisiert, dass selbst bei geringen Vergehen auf Informationen zugegriffen werden könne.

Die Vorsitzenden Harald Wögerbauer [ÖVP] und Johann Maier [SPÖ] betonten, dass man die EU-Richtlinie erfüllen müsse, auch wenn man dem Gesetz ablehnend gegenüberstehe.

Delikte wie Stalking und das Herunterladen von Musik hätten mit Terrorismus, den man damit eigentlich bekämpfen wolle, nichts zu tun, sagen die Datenschützer. Der Wunsch lautet, sich auf terroristische Delikte zu beschränken.

Keine neuen Erkenntnisse

In einem Grundsatzbeschluss 2006 hatte der Datenschutzrat bereits die Vorratsdatenspeicherung in Frage gestellt. Wenig sei in dieser Sache geklärt, vor allem über die Kosten liege man noch im Dunklen. "Wir haben keine Veranlassung, von dieser grundsätzlichen Haltung abzugehen", so Maier.

Nun strebe man die Umsetzung auf "niedrigstmöglichen Standard" an. Für ein Nichtigkeitsverfahren, wie es etwa Irland angestrebt hat, sei die Zeit für Österreich abgelaufen.

Derzeit liegt eine Gesetzesentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Begutachtung vor, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, die die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus erleichtern soll. Vorgesehen für eine Speicherung sind Telefonate, SMS und der Internetverkehr. Am 21. Mai endet die Begutachtungsfrist.

Internet-Regelung unklar

Für Verwirrung sorgt auch die Definition der Internet-Aktivitäten im Entwurf. "Der ganze Komplex ist noch offen", meinte der Grünen-Vertreter Hans Zeger. So werde etwa noch diskutiert, ob neben der Internet-Telefonie auch E-Mails betroffen sein werden.

Vorerst werden mit der Vorratsdatenspeicherung zumindest keine Inhalte erfasst, sondern "nur" allgemeine Aktivitäten wie etwa das Einwählen ins Netz. Diskutiert wird noch, ob man auch das Ansurfen der Seiten selbst speichern werde.

Die bis jetzt verbotene anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten wird Pflicht für Telekoms und Internet-Provider. "Ein grundrechtspolitischer Dammbruch", sagt der liberale Abgeordnete Alexander Zach.

(APA)