Rufnummernportabilität ist fix
Verkehrsminister Hubert Gorbach [FPÖ] hat heute die Nummernübertragungsverordnung [NÜV] für den Mobilfunk unterzeichnet.
Demnach muss es für Handybesitzer in Zukunft möglich sein, beim Wechsel des Mobilfunkbetreibers die alte Rufnummer samt Vorwahl zu behalten.
Nach den Vorstellungen Gorbachs soll die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk von den Betreibern bis spätestens 1. Mai 2004 praktisch umgesetzt werden. Die Mobilfunkanbieter haben aber bereits Bedenken geäußert, dass diese Zeitvorgabe nicht einzuhalten sein wird.
Für alle Handykunden möglich
Die Nummernmitnahme soll nach der Verordnung für alle Handykunden
möglich sein - nicht nur für Vertrags-, sondern auch für
Wertkartenkunden. Ruft man in Zukunft ein Handy an, bei dem die
Vorwahl nicht mehr mit dem Netzbetreiber übereinstimmt, weil der
Angerufene den Betreiber samt seiner Nummer gewechselt hat, hört man
eine kostenlose Textansage zu Beginn des Telefonates, die über die
Kosten informiert.
Portierung "tunlichst" innert drei Tagen
Hintergrund: Ein Telefonat innerhalb des gleichen Netzes ist meist günstiger als ein Telefonat in ein anderes Netz. Wem diese Ansage lästig wird, der muss aber auch die Möglichkeit haben, diese Textansage auszuschalten, betont Gorbach.
Den Betreiber samt Rufnummer wechseln kann man laut Verordnung auch schon, wenn die Mindestvertragsdauer beim früheren Anbieter noch nicht ausgelaufen ist. Der wechselwillige Kunde muss allerdings die Grundgebühr beim alten Netzbetreiber bis Vertragsende weiter bezahlen.
Wann die Portierung der Rufnummer erfolgen soll, entscheidet der Kunde, die maximale Zeitspanne beträgt 60 Tage. Entscheidet sich der Kunde sofort für eine Nummernportierung, soll diese "tunlichst" innerhalb von drei Tagen erfolgen.
"Nicht in Stein gemeißelt"
Sollten sich Teile der Verordnung im Nachhinein in der Praxis als unpraktikabel erweisen, ist Gorbach auch noch zu nachträglichen Änderungen bereit. "Eine Verordnung ist nicht in Stein gemeißelt, eine Änderung binnen zwei Tagen möglich", so der Minister.
Kosten zwischen zehn und 25 Euro
Für die Abwicklung der Rufnummernmitnahme ist ausschließlich der neue Betreiber auf Antrag des Kunden verantwortlich. Hat ein Kunde einen vertraglichen Verzicht auf die Nummernübertragung unterschreiben, so ist dieser Verzicht rechtsunwirksam.
Welche Kosten auf den Konsumenten zukommen, ist noch nicht geklärt. Laut Ö1-Mittagsjournal werden im EU-Ausland bei einer Portierung Beträge zwischen zehn und 160 Euro verrechnet. Hier zu Lande soll sie laut mobilkom und One zwischen zehn und 25 Euro kosten.