Front gegen Vorratsdatenspeicherung
Österreichs Datenschutzrat, der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer und die heimischen Internet-Service-Provider [ISPA] halten die heimische Umsetzung der Speicherung von Telekommunikationsdaten für überzogen und fordern eine Nachbesserung.
Am letzten Tag der Begutachtung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes, mit der die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [Data-Retention] in nationales Recht umgewandelt werden soll, mehrt sich die Kritik am aktuellen Entwurf.
ISPA-Präsident Roland Türke bezeichnete ihn in einer Aussendung vor allem als zu weit greifend.
"Eingriff in Grundrechte"
"Es müsste viel mehr darauf geachtet werden, dass die Eingriffe in die Grundrechte so gering wie möglich gehalten werden", so Türke.
Er erneuerte die Forderung der heimischen Provider, dass der Zugriff auf die Daten erst ab zumindest drei Jahren Strafandrohung erfolgen soll und nur auf Grund eines schriftlichen Beschlusses eines Strafrichters.
Der vorliegende Entwurf spreche jedoch von "mit beträchtlicher Strafe bedrohten Handlungen", wodurch er den Anforderungen der Richtlinie in keiner Weise entspreche, da in dieser Definition auch Fahrlässigkeitsdelikte inkludiert seien, so die ISPA.
Zudem sei immer noch nicht klar, wer für die Kosten der Vorratsdatenspeicherung eigentlich aufkommen soll.
AK will schonendere Umsetzung
Diesen Punkt kritisiert auch AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer.
Obwohl sich die EU in ihrer Richtlinie auf schwere Delikte wie Terrorismus beschränke, sei in Österreich auch das Abrufen von Daten bei Vergehen mit mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe geplant.
"Das birgt für unbescholtene Telekom-Nutzer die Gefahr, Teil behördlicher Ermittlung zu werden, nur weil sie zufällig auf Listen als Angerufene aufscheinen", so Zimmer. Die AK verlangt eine schonendere Umsetzung der EU-Richtlinie.
Widerspruch zum EU-Datenschutz
Der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher und stellvertretende Vorsitzende des Datenschutzrates [DSR], Johann Maier, meinte ebenfalls via Aussendung, diese Umsetzung stehe im Widerspruch zum Europäischen Datenschutzrecht.
Maier verwies darauf, dass der DSR eine Vorratsspeicherung zwei Mal einstimmig abgelehnt habe. Die vorliegende Richtlinie sei außerdem verfassungsrechtlich bedenklich, da sie unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre eingreife und den gemeinschaftlichen Datenschutzvorschriften widerspreche.
"Niemand konnte bisher belegen, dass die Vorratsspeicherung von Daten tatsächlich der Terrorbekämpfung dient. Diese flächendeckend anlasslose Vorratsspeicherung von Daten ist keine Lösung gegen Terror und Verbrechen", so Maier.
In einem Grundsatzbeschluss hatte der Datenschutzrat bereits 2006 die Vorratsdatenspeicherung in Frage gestellt.
(futurezone | APA)