RIAA mahnt weitere 204 Piraten ab
Die Recording Industry Association of America [RIAA] hat nun weitere 204 Tauschbörsen-Nutzer wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt.
Doch im Gegensatz zum früheren Vorgehen wurde nicht bereits Klage gegen die Beschuldigten eingereicht, sondern nur bei Scheitern einer außergerichtlichen Einigung angedroht.
Die Angeschriebenen haben zehn Tage Zeit der Aufforderung nachzukommen und sich mit der RIAA außergerichtlich zu einigen. Danach wird Klage eingereicht.
Das Einschlagen dieser sanfteren Gangart dürfte auf den Imageverlust zurückzuführen sein, welcher der Musikindustrie wegen vorschnellen Anzeigen gegen Unschuldige aber auch der verbissenen Exempelstatuierung an "kleinen Fischen" droht.
66-Jährige soll Gangsta-Rap getauscht haben
Anfang September hat die RIAA 261 Klagen gegen User von
Tauschbörsen eingereicht. Darunter befand sich auch eine 66-jährige
Mac-Userin, die fälschlich des Tauschs von Gangsta-Rap beschuldigt
wurde. Die Klage musste zurückgenommen werden.
"Geben Piraten eine weitere Chance"
Politiker hatten sich im US-Kongress gegen die Klagewelle ausgesprochen. Auch wollen viele Provider die Daten ihrer Nutzer weiterhin nicht herausgeben.
"Wir nehmen die von Politikern geäußerten Sorgen betreff unseres Vorgehens sehr ernst," so RIAA-Präsident Cary Sherman. "Daher werden wir den Musikpiraten eine weitere Chance geben, eine Klage zu vermeiden."
In den vergangenen Woche wandten sich immer mehr vermeintliche Piraten an die Öffentlichkeit, die angeben, fälschlich beschuldigt worden zu sein.
Doch nicht nur Fehler bei der Identifizierung der Nutzer werden der RIAA nun vorgeworfen, auch das aggressive Vorgehen mit übertriebener Härte gegen nur geringfügig Tauschende bescherte der Musikindustrie schlechte Presse.
Zwölfjährigen als Symbol für aggressives Vorgehen der RIAA
So wurde der Fall einer zwölfjährigen Schülerin bekannt, deren
Mutter 2.000 USD Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzungen durch
ihre Tochter berappen musste.