Data-Retention: Medienlobby vs. Kanzler

24.05.2007

Während die Medienindustrie die Vorratsdatenspeicherung dafür nutzen will, ihr Geschäftsmodell zu schützen, plädiert das Bundeskanzleramt für Mäßigung. Standesvertreter betroffener Berufsgruppen wie der Journalisten wurden gar nicht erst eingeladen, zur Gesetzesnovelle Stellung zu nehmen.

Nach dem Ende der Begutachtungsfrist für den ersten Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes [TKG], mit dem der Telefonie-Überwachungsteil der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht umgesetzt werden soll, liegen nun die Statements der vom Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie [BMVIT] um Stellungnahme gebetenen staatlichen Stellen und Interessenverbände vor.

Position der Rechteverwerter

Als Beispiel für die Position der Rechteverwerter und der Medienindustrie seien hier die aufeinander exakt abgestimmten Stellungnahmen des Verbands der österreichischen Musikwirtschaft [IFPI] und der Rechteverwertungsgesellschaft Austro-Mechana angeführt. Sie decken sich auch mit den Stellungnahmen der LSG - Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten Ges.m.b.H. und der VBT Verwertungsgesellschaft für Bild und Ton. Zitiert sei hier aus dem Papier der IFPI.

Die IFPI stellt zunächst fest, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unter dem Eindruck der Terroranschläge von Madrid und London zu Stande gekommen sei. Die Richtlinie verbiete den nationalen Gesetzgebern aber nicht, "den Zugang zu den Daten ausschließlich für diesen Zweck" der Terrorbekämpfung zu verwenden.

Daraus, dass die EU-Richtlinie es den Mitgliedsstaaten überlässt, wie sie Zugriff auf und Verwendung der gespeicherten Verbindungsdaten in nationales Recht umsetzen, sowie daraus, dass der Staat das geistige Eigentum der Medienindustrie schützen müsse, leiten IFPI und Rechteverwerter einen Anspruch auf Zugang zu den gespeicherten Vorratsdaten ab.

Der Musikindustrieverband beklagt, dass im vorliegenden TKG-Entwurf die Verwendung der Vorratsdaten in Österreich auf die von der EU ausdrücklich vorgesehenen Zwecke beschränkt werde: "Der österreichische Gesetzgeber verknüpft in der zentralen Bestimmung des § 102a Abs 1 offenbar Speicherpflicht und Auskunftsleistung und limitiert dabei die Auskunftsleistung rigoros auf Fälle schwerer Straftaten."

Vorbild Deutschland

Konkret schlägt die IFPI vor, die Schwelle für den Zugriff auf die Vorratsdaten im Gesetz drastisch abzusenken. Als Vorbild dient ihnen dabei der deutsche Regierungsentwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung. Sie wollen, dass in § 97 Abs 1a TKG 2003 folgender Absatz eingefügt wird:

"Anbieter und Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze haben Stammdaten gemäß § 92 Abs 3 lit a, b und c TKG 2003 idF Nov-E auf Verlangen dritter Personen unter Berücksichtigung der Aufbewahrungsfristen gemäß § 97 Abs 2 und § 102a Abs 1 TKG 2003 idF NovE zu beauskunften, sofern diese ein überwiegendes rechtliches Interesse an der Feststellung der Identität des Teilnehmers und eines rechtswidrigen Sachverhalts sowie überdies glaubhaft macht, dass die Kenntnis dieser Informationen eine wesentliche Voraussetzung für die Rechtsverfolgung bietet."

Die Medienindustrie möchte die ursprünglich zur Terrorbekämpfung vorgesehene Vorratsdatenspeicherung dazu nutzen, einfach und bequem an die Daten von Personen, beispielsweise File-Sharern, heranzukommen, die sie der Verletzung von Urheberrechten verdächtigt. Ein "überwiegendes rechtliches Interesse" einer "dritten Person" soll den Zugriff rechtfertigen.

Um den Zugriff den üblichen Verfahren im Bereich der Urheberrechtsverletzungen anzupassen, wollen IFPI und Verwerter auch, dass die Daten in einem längeren Zeitraum als den im Entwurf vorgesehenen sechs Monaten gespeichert werden. "Im Hinblick auf praktische Erfahrungen mit der Strafverfolgung" sei diese Frist, nach der die Verbindungsdaten gelöscht würden, "völlig unzureichend".

Stellungnahme des Bundeskanzleramts

Das Bundeskanzleramt dagegen wendet sich in seiner Stellungnahme ausdrücklich gegen die Aufweichung der Anti-Terror-Maßnahme Vorratsdatenspeicherung zu einem einfach zugänglichen privatrechtlichen Fahndungsinstrument.

Beschränkung auf "schwere Straftaten"

Das Recht der EU, so das Bundeskanzleramt, sehe "eine Beschränkung auf 'schwere Straftaten'" vor. Deshalb seien die Verbindungsdaten für die in der Richtline vorgeschriebene Mindestdauer von sechs Monaten und "ausschließlich zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten" zu nutzen.

Damit seien ausdrücklich nur "Terrorismus und organisierte Kriminalität" gemeint. Datenschutzrechtliche Gründsätze sowie die Verhältnismäßigkeit seien auf Grundlage der bestehenden Rechtssprechung des Verfassungsgerichtshofs zu achten. Die Vorratsdatenspeicherung sei "als Ausnahme der Rechtsgrundsätze" zu Datenschutz und Privatsphäre konzipiert.

Das Bundeskanzleramt schreibt:

"Ein Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf Verkehrs- und Standortdaten darf aus den genannten Gründen nur in Ausnahmefällen, unter klar und restriktiv formulierten Bedingungen und strengen Schutzmaßnahmen erfolgen. Die Umsetzungsmaßnahme hat demnach jedenfalls Zweck und Voraussetzungen eines Zugriffs unmissverständlich wiederzugeben."

Präzise Definition

Dementsprechend seien Zugriff und Verwendung der gespeicherten Daten "ausschließlich zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Verbrechen im Sinne des § 17 Abs. 1 StGB, einschließlich der Tatbestände der §§ 278 und 278a-d StGB und § 207a StGB" zu verwenden. Besagte Artikel befassen sich mit Terrorismus und organisierter Kriminalität.

Weiterhin drängt das Bundeskanzleramt darauf, auch die Mitarbeiter der Betreiber öffentlicher Kommunikationsnetze vertraglich darauf zu verpflichten, das Datengeheimnis einzuhalten, sowie Sanktionen für den Fall einzuführen, dass unrechtmäßig auf die Vorratsdaten zugegriffen würde.

Die Argumentationslinie des Bundeskanzleramts ähnelt weitestgehend jener, die der Nationalratsabgeordnete Johann Maier [SPÖ] auf der Veranstaltung des Republikanischen Clubs am vergangenen Dienstag skizziert hat.

Journalisten nicht eingeladen

Auch die Bürgerrechtsorganisation Quintessenz, die ARGE Daten und der Datenschutzrat haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Sie lehnen die Vorratsdatenspeicherung als tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger und Verstoß gegen Artikel 8 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats ab.

In der Liste der Organisationen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, fehlen die Standesvertretungen jener Berufsgruppen, die von der pauschalen Speicherung aller Kommunikationsverbindungen in Österreich besonders betroffen sind.

Darunter sind auch Journalisten, die nur dann in der Lage sind, ihre Aufgabe für die Gesellschaft zu erfüllen, wenn sie Informationen vertraulich behandeln können.

Rüffel des Österreichischen Journalisten Clubs

"Der Österreichische Journalisten Club [ÖJC], mit rund 5.000 Mitgliedern die stärkste Journalistenorganisation in Österreich, wurde vom zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Innovationen und Technologie zu keiner Stellungnahme im Begutachtungsverfahren eingeladen", schreibt ÖJC-Präsident Fred Turnheim in einem Kommunique an ORF.at.

Turnheim weiter: "Das zeigt deutlich, wie abschätzig hier mit der Pressefreiheit und mit der unabhängigen Berichterstattung durch Journalisten in Österreich umgegangen wird. Hier wird von Staats wegen die kritische Recherche kriminalisiert und dadurch unterbunden. Wir kommen wieder in Richtung Überwachungsstaat a la Metternich."

Der ÖJC lehne die Gesetzesnovelle zur Gänze ab, so Turnheim, es sei bedauerlich, dass Menschenrechte und Pressefreiheit mit dem Argument der Terrorbekämpfung systematisch ausgehebelt würden.

Reaktion des Verkehrsministeriums

Auf Anfrage von ORF.at sagte ein Sprecher des für die Novelle federführenden Verkehrsministeriums, man habe den ÖJC nicht zu einer Stellungnahme eingeladen, da in der Strafprozessordnung § 149a Absatz 3 festgelegt sei, dass auf die Kommunikation von Medienunternehmen nur dann zugegriffen werden dürfe, wenn dadurch die Aufklärung einer strafbaren Handlung gefördert werden könne, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit einer zeitlichen Freiheitsstrafe bedroht sei, deren Untergrenze nicht weniger als fünf Jahre betrage.

Damit, so der Sprecher des Ministeriums, seien Journalisten vor Zugriffen über die Vorratsdatenspeicherung weitestgehend geschützt.

Genau das bezweifelte der SPÖ-Abgeordnete Maier auf der Informationsveranstaltung im Republikanischen Club am Dienstag. Um Berufsgruppen wie Ärzte, Anwälte und Journalisten vor Bespitzelung über den Zugriff auf Vorratsdaten zu schützen, müsste die Kommunikation mit Vertretern dieser Gruppen im TKG explizit von der Speicherung ausgenommen werden.