EU-Experten nehmen Google ins Visier

datenschutz
25.05.2007

Auf Vorrat speichern "möglicherweise" illegal

Google ist wegen der Speicherung von Suchanfragen in das Visier von EU-Datenschützern geraten. Mit der Bevorratung der Suchanfragen verletzt der Suchmaschinenspezialist möglicherweise die europäischen Datenschutzgesetze.

Google in der Defensive

Eine Beratergruppe um die EU-Kommission habe entsprechende Bedenken in einem Brief an das Unternehmen geäußert, berichtete die Finanznachrichtenagentur Bloomberg am Freitag. Google werde noch vor der nächsten Sitzung der Beratergruppe im Juni eine Stellungnahme abgeben, kündigte Peter Fleischer, Google-Datenschutzexperte in Paris, an.

Google sehe sich verpflichtet, einen konstruktiven Dialog mit den Datenschützern zu führen, sagte Fleischer. Noch bis vor kurzem speicherte das Unternehmen bei jeder Suche weltweit jeweils den vom Nutzer eingegebenen Suchbegriff und die IP-Adresse seines Computers auf unbestimmte Zeit.

Daten "nur" zwei Jahre lang gespeichert

Das sei vor allem aus Sicherheitsgründen geschehen, stellte das Unternehmen fest. Vor wenigen Wochen schränkte Google die Bevorratung auf anderthalb bis zwei Jahre ein. Das sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reiche aber vermutlich nicht aus, sagte der Vorsitzende der Beatergruppe, Peter Schaar.

Auch wenn Google derzeit im Rampenlicht steht, dürften solche Datenschutzbedenken mehrere große Unternehmen betreffen. So speichern auch Google-Konkurrenten wie Yahoo und Microsoft die Daten ihrer Nutzer der Portale oder Suchmaschinen, um Nutzergruppen gezielt mit Werbeanzeigen bedienen zu können.

Yahoo und Microsoft kritisiert

Wie Bloomberg berichtet, seien bei Yahoo und Microsoft allerdings noch keine entsprechenden Anfragen der Datenschützer eingetroffen.

(dpa)