23.10.2003

DEUTSCHLAND

Keine Speicherpflicht von Prepaid-Daten

Deutsche Mobilfunkprovider müssen die Daten ihrer Wertkarten-Kunden weder erheben, noch sind sie dazu verpflichtet, diese zu speichern.

Das hat das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil entschieden.

Eine Pflicht, personenbezogene Daten zu speichern, stelle einen staatlichen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Kunden auf "informationelle Selbstbestimmung" dar, heißt es in dem Spruch der Richter, die damit anders lautende Entscheidungen niedrigerer Instanzen aufgehoben haben.

Die Richter bezogen sich in ihrem Spruch vor allem auf die Vorschrift, wonach Telekom-Betreiber im öffentlichen Interesse verpflichtet sind, Dateien mit Namen, Anschrift und Rufnummer ihrer Kunden zu führen.

Nach Meinung des Bundesverwaltungsgerichtes betrifft diese Verpflichtung aber nur den Datenbestand, der von den Unternehmen im eigenen Geschäftsinteresse freiwillig erhoben worden ist.

Dagegen ließe sich aus der Vorschrift nicht ableiten, dass die Provider für den Staat auch solche Daten beschaffen müssen, an deren Erhebung sie gar nicht selbst interessiert sind.