Grundstein für Handy-TV-Start gelegt
Die Einführung von Handy-TV über DVB-H hat in Österreich eine erste Hürde genommen - die entsprechenden Gesetzesnovellen haben am Mittwoch den Ministerrat passiert.
Bis zuletzt hatten SPÖ und ÖVP um die letzten strittigen Punkte gerungen, die SPÖ hatte auf Wunsch des Koalitionspartners die möglichen DVB-H-Spartenprogramme [Digital Video Broadcast - Handheld] für den ORF auf zwei beschränkt.
Erster Großeinsatz zur Fußball-EM 2008
Die Gesetzesnovelle sieht zwei Sendepakete mit zunächst 15 und im Endausbau bis zu 30 Programmen via Handy-TV vor. Im Basispaket sollen neben anderen Anbietern auch ORF1, ORF2 und ATV, so sie sich darum bewerben und ein angemessenes Entgelt zahlen, enthalten sein.
Dieses Basispaket soll gegen eine geringe, gleich bleibende Gebühr mobil empfangbar sein. Im Premiumpaket werden von den Mobilfunkbetreibern spezielle, auf Kundenwünsche abgestimmte Programme angeboten. Der Betrieb von DVB-H soll - so der Plan der SPÖ - spätestens im Sommer 2008 aufgenommen werden. Der ersten Großeinsatz für DVB-H wäre demnach die Fußball-Europameisterschaft 2008.
ORS will Betreiber werden
Die ORF-Sendetechniktochter ORS, die sich als DVB-H-Multiplex-Betreiber bewerben will, brachte sich am Mittwoch bereits in Position: "Wir werden uns hoffentlich gegen die anderen Bewerber durchsetzen, nach der erfolgreichen Einführung von DVB-T sind wir bereit dafür", so Pressesprecher Michael Weber.
Regulierungen für den Multiplex-Betreiber wurden bereits am Wochenende in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. So muss der Multiplexer ein reiner Infrastrukturbetrieb sein und darf keinen eigenen Rundfunk veranstalten. Er darf weder selbst Einfluss auf die Programmbelegung nehmen, noch darf er diese Plattformgestaltung einem Medium übertragen. Das heißt, dass weder die ORS noch der ORF bestimmen können, welches Programm auf welchem Platz gesendet wird.
Bedenken der Wettbewerbsbehörde
Außerdem darf der Multiplex-Betreiber den Transport eines Signals grundsätzlich nicht ablehnen, es sei denn aus technischen Gründen. Damit reagierte die SPÖ auf die Stellungnahme der Bundeswettbewerbsbehörde im Rahmen der Begutachtungsfrist.
Gusenbauer ortet "Avantgarde-Position"
Bundeskanzler Alfred Gusenbauer [SPÖ] begrüßte die Einigung und betonte, dass Österreich mit den gesetzlichen Voraussetzungen für Handy-TV nun eine "Avantgarde-Position" beziehe.
ÖVP-Mediensprecher Franz Morak begrüßte die Einführung von mobilem terrestrischen Fernsehen als positive Weiterentwicklung der Medien- und Telekommunikationsbranche. Er räumte aber ein, dass es noch "weiterführender Beratungen zur DVB-H-Novelle im Rahmen der parlamentarischen Verhandlungen" bedürfe.
ÖVP fordert unabhängige Medienbehörde
Zentral sei auch, dass "mobiles Fernsehen in ein faires Wettbewerbsumfeld und in eine vielfältige Medienlandschaft eingebettet ist und für alle Anbieter die gleichen Bedingungen gelten". In diesem Zusammenhang werde die Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde immer dringlicher.
Ursprünglich wollte die ÖVP die Gesetzesnovellen zum Handy-TV in einem Medienpaket abhandeln, gemeinsam mit der Regelung zur Schaffung einer unabhängigen Medienbehörde. Laut SPÖ war das auf Grund der knappen Zeit zur Einführung von Handy-TV und der umfangreichen Vorbereitungen, die man zur Schaffung der neuen Medienbehörde benötige, nicht möglich.
Die EU-Kommission will einen einzigen gemeinsamen Standard für Handy-TV in Europa durchsetzen: DVB-H soll DMB vorgezogen werden.