31.10.2003

HEUTE

EU-Richtlinie gegen Spam in Kraft

Ab heute müssen die EU-Mitgliedstaaten der "Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation" nachkommen, in der allgemeine Normen für den Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt sind.

Die Richtlinie enthält grundlegende Verpflichtungen, die die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation über elektronische Netze in der EU - einschließlich des Internet und mobiler Dienste - gewährleisten sollen.

Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Cookies auf PCs abgelegt oder von Handys erzeugte Standortdaten verwendet werden dürfen. Zudem führt die Richtlinie ein EU-weites Spam-Verbot ein.

Ausdrückliche User-Zustimmung

Cookies und weitere Verfahren mit denen User-Informationen gesammelt werden können, dürfen demnach nur verwendet werden, wenn der User eindeutige Informationen über den Zweck sowie das Recht erhält, diese abzulehnen.

Standortdaten von Handys dürfen vom Netzbetreiber nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers weiterverwendet oder weitergegeben werden. Ausnahmen sind die Übermittlung der Standortdaten an Notdienste und die Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen.

E-Mail-Werbung ist nur mehr mit ausdrücklicher vorheriger Einwilligung gestattet, außer zur Aufrechterhaltung einer bestehenden Kundenbeziehung. Auch vorgetäuschte Absender und ungültige Adressen sind verboten.

Die Regelung der vorherigen Einwilligung gilt auch für SMS-Nachrichten und andere elektronische Nachrichten, die an ein mobiles oder festes Endgerät gesandt werden.