04.11.2003

ABGABE

Rundumschlag gegen alternative Telekoms

Die Telekom Austria [TA] wünscht sich einen Investitionsfonds zur Förderung der Breitbandinfrastruktur in Österreich.

Dieser Fonds sollte von jenen alternativen Telekom-Betreibern ohne eigene Netz-Infrastruktur mit einer "Innovationsabgabe" in Höhe von sechs Prozent ihres Umsatzes gespeist und von der Regulierungsbehörde verwaltet werden, sagte TA-Vorstand Rudolf Fischer am Dienstag vor Journalisten.

Eine derartige Förderung der Breitbandinfrastruktur wäre notwendig, damit Österreich im internationalen Wettbewerb nicht noch weiter zurückfalle, meinte Fischer.

"Schwächen Telekom-Markt"

Jan Engelberger, stellvertretender Geschäftsführer des Verbandes alternativer Telekombetreiber [VAT], kann diesen Formulierungen nichts abgewinnen: "Es handelt sich offensichtlich um Wünsche ans Christkind und eine sehr einseitige Sichtweise des ehemaligen Monopolisten. Würde die Telekom Austria nicht ständig den Wettbewerb behindern, bräuchte es auch keine Regulierung". Die TA wolle offensichtlich die aktuelle Diskussion um Breitbandförderungen dazu benutzen, ihre Thematik dazu zu packen, so Engelberger weiter.

Fischer kritisierte, Telekom-Betreiber ohne eigene Infrastruktur wie etwa Tele2, die als reine "Reseller" auftreten, würden den österreichischen Telekom-Markt nur schwächen, weil sie kaum neue Arbeitsplätze anbieten und kaum Infrastrukturinvestitionen tätigen würden.

Bei der UTA hingegen, die selbst über eigene Netze verfüge, müsse man sich fragen, ob vielleicht die von den Landesenergieversorgern als UTA-Eigner verrechneten Leitungsgebühren zu hoch seien, zumal das Unternehmen offensichtlich noch immer nicht rentabel arbeite.

Verhandlungen über Interconnection-Gebühren

Für die laufenden Verhandlungen über die Interconnection-Gebühren [Zusammenschaltungsgebühren] erwarte sich die TA, dass das jüngst ergangene Urteil des Verwaltungsgerichtshofes einbezogen werde, betonte Fischer. Demnach wurden der TA 1998 zu niedrige Interconnection-Gebühren verordnet. "Die Tarife wurden 1998 um 20 bis 30 Prozent zu niedrig angesetzt und auf dieser

Alternative wollen Neuordnung der Grundgebühren

"Fischer sollte das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes erst einmal lesen. Dieses besagt nämlich, dass der Bescheid nur aufgrund von Formalfehlern aufgehoben wurde. Von falsch angesetzten Interconnection-Fees ist hier nicht die Rede - im Gegenteil, die Berechnungsgrundlage wurde bestätigt", entgegnet Engelberger vom VAT.

Zum Wunsch der alternativen Betreiber, die TA-Grundgebühr selbst an Endkunden weiterverkaufen zu können, meinte Fischer: "Die TA hat dazu ein sehr faires Angebot gelegt." Zur Festsetzung der Wiederverkaufsgebühr für die monatliche Grundgebühr wird nun bis Ende November ein Urteil des Telekom-Regulators erwartet.

Die alternativen Telefonbetreiber hatten vor kurzem vom Telekom-Regulator und vom Infrastrukturministerium eine Neuordnung der Telefon-Grundgebühren gefordert. Die TA habe mit 95 Prozent Marktanteil eine Monopolstellung beim Zugang zur Grundgebühr, die beseitigt werden müsse, hatten die alternativen Betreiber UTA, Tele2 und eTel betont.