EU-Parlament gegen Datentausch mit USA

Stellungnahme
07.06.2007

Das Europäische Parlament spricht sich gegen die Weitergabe von europäischen Polizeidaten an Drittstaaten aus.

Die EU-Abgeordneten verabschiedeten am Donnerstag in Brüssel eine Stellungnahme zum Vertrag von Prüm, der die polizeiliche Zusammenarbeit innerhalb der 27 EU-Staaten verbessern soll.

Die Daten, die unter dieser EU-Regelung ausgetauscht werden, sollten nicht an Drittstaaten oder internationale Organisationen weitergeleitet werden, betonten die Volksvertreter.

Grundsätzlich unterstützten die Abgeordneten die Übernahme des Vertrags in EU-Recht. Bisher gilt er nur bilateral in elf Ländern. Die Entscheidung fällt letztlich aber nicht im Parlament, sondern soll am Dienstag von den EU-Innenministern beschlossen werden.

Vertrag von Prüm

Der im Jahr 2005 in der Eifel-Stadt Prüm geschlossene Vertrag soll die polizeiliche Zusammenarbeit und den Abgleich von DNA-Spuren, Fingerabdrücken und Kfz-Daten zwischen den Teilnehmerstaaten regeln.

Neben Deutschland, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Spanien und Österreich haben inzwischen auch Italien, Finnland, Portugal und Slowenien ihren Beitritt zum Prümer Vertrag erklärt.

Ziel der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ist es, diesen Vertrag in den Rechtsrahmen der EU zu überführen. Damit würde er für alle 27 Mitgliedsstaaten gelten.

Barrieren für die Datenweitergabe

Die Abgeordneten forderten die zuständigen Innenminister auf, auch Barrieren für die Weitergabe von Daten zu Erbgut [DNA] und Fingerabdrücken von Verdächtigen einzubauen.

Beides sollte beim Datenabgleich nur zu Referenznummern führen. Die Identität eines verdächtigen dürfe erst in einem zusätzlichen Schritt nach nationalen Gesetzen weitergebeben werden.

Österreich und Deutschland haben am Montag als weltweit erste Staaten mit dem automatisierten Austausch von Fingerabdruckdaten begonnen. DNA-Daten werden zwischen den beiden Ländern bereits seit Dezember 2006 ausgetauscht. Datenschützer kritisieren die Vernetzung der Polizeidatenbanken.

"Schutz persönlicher Daten"

"Die Übernahme des Prümer Vertrags in EU-Recht muss den Schutz persönlicher Daten gewährleisten", sagte der portugiesische Sozialist Fausto Correia, der den Parlamentsbericht entworfen hatte.

Die Abgeordneten hätten versucht, eine wirkungsvolle Zusammenarbeit der Polizeidienste in Europa und ihren Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen ins Gleichgewicht zu bringen mit der Garantie bürgerlicher Grundrechte.

Der deutsche Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble [CDU] schloss Anfang des Jahres nicht aus, dass Deutschland seine polizeiliche Gendatenbank künftig auch für die USA öffnen könne.

(futurezone | dpa)