Bundesrat winkt Passgesetz durch
Fingerabdrücke im Reisepass gespeichert
Auf neu ausgegebenen deutschen Reisepässen werden neben dem digitalen Passfoto des Inhabers künftig auch dessen Fingerabdrücke elektronisch gespeichert. Die Länderkammer des deutschen Parlaments, der Bundesrat, stimmte am Freitag ohne Aussprache dem vom Bundestag bereits gegen die Stimmen der Opposition verabschiedeten Gesetz zu.
Keine dauerhafte Speicherung
Nicht mehr enthalten in dem Gesetz zur Änderung des Passgesetzes ist die ursprünglich von Regierungskoalitionsmitglied CDU geforderte dauerhafte Speicherung der Fingerabdrücke bei den Meldeämtern.
Allerdings darf die Polizei im Eilfall bei einem konkreten Ermittlungsverfahren online Passfotos von Verdächtigen bei den Meldebehörden abrufen. Das betrifft beispielsweise Ermittlungen am Wochende, die nicht bis zur Öffnung der Passämter am Montag aufgeschoben werden können.
Reisepässe ohne Speicherchip dürfen bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden, ebenso wie Pässe mit digitalem Foto, aber ohne Fingerabdrücke.
Österreich und Deutschland haben am Montag mit dem automatisierten Austausch von polizeilich erfassten Fingerabdruck-Daten begonnen und nehmen damit weltweit eine Vorreiterrolle ein. Datenschützer kritisieren die Vernetzung der Polizeidatenbanken. Die Fingerabdruck-Datenbanken der Polizei existieren separat von den Fingerprint-Erfassungssystemen für die E-Pässe.
(dpa)