01.12.2003

ÖSTERREICH

Ministerium sieht UMTS-Klagen "gelassen"

Das österreichische Finanzministerium sieht den von den österreichischen UMTS-Mobilfunkbetreibern eingebrachten Klagen auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Zuge der Vergabe der UMTS-Lizenzen "gelassen" entgegen und will den Klagen nicht entsprechen.

Für die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis sei es erforderlich, dass die zu Grunde liegende Leistung von einem Unternehmer erbracht werde.

Der Staat Österreich sei aber bei der UMTS-Auktion im November 2000 nicht als Unternehmer aufgetreten, hieß es am Montag aus dem Finanzministerium.

"Nicht unternehmerisch tätig"

Nach Auffassung des Finanzministeriums ist die Republik Österreich mit der Versteigerung der UMTS-Lizenzen nicht zum Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes geworden.

Dieser Fall sei vergleichbar mit der entgeltlichen Vergabe einer Konzession durch die öffentliche Hand, betonte eine Sprecherin.

Mit einer Konzessionsvergabe greife die öffentliche Hand - ebenso wie mit der Vergabe der UMTS-Lizenzen - "marktregulierend" ein, werde jedoch "nicht unternehmerisch tätig".

Diese Rechtsauffassung entspreche nach Meinung des Finanzministeriums auch den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien. Aus diesem Grund werde das Finanzministerium den Klagen der UMTS-Betreibern nicht entsprechen.

Präzedenzfall möglich

Sollten die Klagen von den Mobilfunkbetreibern weiterverfolgt werden, würden die Zivilgerichte aller Voraussicht nach an den Europäischen Gerichtshof [EuGH] mit dem Ersuchen um eine Vorabentscheidung herantreten.

Ein Erfolg der Klage der österreichischen Betreiber würde einen Präzedenzfall in Europa schaffen, weil auch in den anderen Ländern die Betreiber auf Rückzahlung der Mehrwertsteuer klagen würden. Allein in Deutschland könnte das den deutschen Staat sieben Mrd. Euro kosten.

"Einige Klagen" von UMTS-Betreibern wegen Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis seien indes bereits beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingegangen, bestätigt die Sprecherin des Finanzministeriums. Die UMTS-Betreiber möchten die in diesen Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer dann als Vorsteuer abziehen.