EU-Roaming-Regelung wird offiziell
Die EU-Verordnung zur Senkung hoher Handytarife im europäischen Ausland ist am Montag offiziell beschlossen worden.
Am Montag beschloss der EU-Ministerrat in Luxemburg offiziell, was die 27 Mitgliedsstaaten und das Europaparlament bereits vor mehreren Wochen ausgehandelt und bestätigt hatten.
Demnach sollen die Roaming-Gebühren auf zunächst höchstens 49 Cent je Minute für abgehende und 24 Cent für angenommene Gespräche sinken. Ende Juni tritt die neue Verordnung in Kraft.
Automatische Umstellung nach drei Monaten
Drei Monate später gilt der "Euro-Tarif" dann automatisch für alle Kunden. Da die Unternehmen aber bereits binnen des ersten Monats ihre Kunden per Brief informieren müssen, kann für diejenigen, die schnell antworten, schon im August der neue Tarif gelten.
Die Regelung sieht die schrittweise Senkung der Tarife über die nächste drei Jahre vor.
Was ist mit Neukunden?
Wie Paul Rübig [ÖVP], Chefverhandler des EU-Parlaments zur Roaming-Verordnung, am Freitag in einer Presseaussendung bekannt gab, wird die Verordnung am 29. Juni im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Damit tritt die Verordnung am 30. Juni in allen Mitgliedsstaaten in Kraft.
Für Neukunden soll die Verordnung aber bereits am 30. Juni gelten, was bei den heimischen Mobilfunkern für Verwirrung sorgte.
Nationale Regulierer kontrollieren
Die Roaming-Verordnung sieht vor, dass die Durchführung von den nationalen Regulierungsbehörden überwacht wird. Außerdem müssen diese alle sechs Monate die EU-Kommission über die Entwicklung der Preise informieren.
Kunden, die sich bei Schwierigkeiten über ihren Betreiber beschweren wollen, sollten sich an die nationale Telekom-Regulierungsbehörde wenden, sagte ein Experte der EU-Kommission am Montag in Brüssel.
Die Kommission will außerdem die Preisentwicklung bei den SMS- und Datendiensten im Auge behalten, die von der EU-Verordnung nicht erfasst sind. Die zuständige Kommissarin Viviane Reding hat den Betreibern auch in diesem Bereich mit gesetzlicher Regulierung gedroht.
(APA | dpa)